Inbetriebnahme Anzeige Niederfrequenzanlage

    Vorgesehen zum Löschen - Inbetriebnahme Anzeige Niederfrequenzanlage

    Sie wollen eine Niederfrequenzanlage oder eine Gleichstromanlage betreiben? Dann müssen Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wurden eine Vielzahl an Rechtsverordnungen erlassen, in denen spezielle Betreiberplichten verankert wurden.

    Unter dem nachfolgenden Formular können Sie Auskünfte, Anzeigen und sonstige Meldungen nach dem BImSchG und den folgenden Rechtsverordnungen durchführen:

    • Auskunft nach § 31 Abs. 1 BImSchG - Emissionsmessberichte und sonstige Daten
    • Anzeige einer Feuerbestattungsanlage gem. §6 der 27. BImSchV - Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung
    • Messbericht gem. § 10 der  27. BImSchV - Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung
    • Anzeige und Mitteilung nach § 6 der 31. BImSchV - "Lösemittelverordnung"
    • Anzeige und Mitteilung nach § 5 der 31. BImSchV - "Lösemittelverordnung"
    • Anzeige gem. § 8 Abs. 1 der  20. BImSchV - "Tankstellenanzeige"
    • Anzeige einer Niederfrequenz- oder Gleichstromanlage gem. § 7 Abs. 2 der 26. BImSchV - Verordnung über elektromagnetische Felder
    • Feststellung von Mängeln durch eine zugelassene Überwachungsstelle
    • Sonstige Anliegen

    Als Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Hamm überwachen wir die Betreiberplichten, die aus dem BImSchG und deren Rechtsverordnungen resultieren und bearbeiten entsprechende Auskünfte, Anzeigen und sonstige Meldungen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen als Ansprechpartner in diesem Themenkomplex zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schriftlich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d0a58a6d7882b3516552dd5388d16e11

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Immissionsschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    • Anzeige mit den für die Anlage maßgebenden Daten
    • Lageplan

    Formulare

    Hinweise für Hamm

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hamm

    Voraussetzung ist, dass

    • die Anlage auf einem Grundstück im Bereich eines Bebauungsplans oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils oder auf einem mit Wohngebäuden bebauten Grundstück im Außenbereich liegt oder derartige Grundstücke überquert,
    • die Anlage oder ihre wesentliche Änderung keiner Genehmigung, Planfeststellung oder sonstigen behördlichen Entscheidung bedarf, bei der die Belange des Immissionsschutzes berücksichtigt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hamm

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.

    Fristen

    Die Anzeige ist mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage oder vor einer wesentlichen Änderung der Anlage bei der zuständigen Behörde einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hamm

    Kosten

    Hinweise für Hamm

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hamm

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hamm

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hamm

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de