Vorgesehen zum Löschen - Inbetriebnahme Anzeige Niederfrequenzanlage
Sie wollen eine Niederfrequenzanlage oder eine Gleichstromanlage betreiben? Dann müssen Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wurden eine Vielzahl an Rechtsverordnungen erlassen, in denen spezielle Betreiberplichten verankert wurden.
Unter dem nachfolgenden Formular können Sie Auskünfte, Anzeigen und sonstige Meldungen nach dem BImSchG und den folgenden Rechtsverordnungen durchführen:
- Auskunft nach § 31 Abs. 1 BImSchG - Emissionsmessberichte und sonstige Daten
- Anzeige einer Feuerbestattungsanlage gem. §6 der 27. BImSchV - Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung
- Messbericht gem. § 10 der 27. BImSchV - Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung
- Anzeige und Mitteilung nach § 6 der 31. BImSchV - "Lösemittelverordnung"
- Anzeige und Mitteilung nach § 5 der 31. BImSchV - "Lösemittelverordnung"
- Anzeige gem. § 8 Abs. 1 der 20. BImSchV - "Tankstellenanzeige"
- Anzeige einer Niederfrequenz- oder Gleichstromanlage gem. § 7 Abs. 2 der 26. BImSchV - Verordnung über elektromagnetische Felder
- Feststellung von Mängeln durch eine zugelassene Überwachungsstelle
- Sonstige Anliegen
Als Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Hamm überwachen wir die Betreiberplichten, die aus dem BImSchG und deren Rechtsverordnungen resultieren und bearbeiten entsprechende Auskünfte, Anzeigen und sonstige Meldungen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen als Ansprechpartner in diesem Themenkomplex zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schriftlich.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hamm
- Anzeige mit den für die Anlage maßgebenden Daten
- Lageplan
Formulare
Hinweise für Hamm
Voraussetzungen
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Voraussetzung ist, dass
- die Anlage auf einem Grundstück im Bereich eines Bebauungsplans oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils oder auf einem mit Wohngebäuden bebauten Grundstück im Außenbereich liegt oder derartige Grundstücke überquert,
- die Anlage oder ihre wesentliche Änderung keiner Genehmigung, Planfeststellung oder sonstigen behördlichen Entscheidung bedarf, bei der die Belange des Immissionsschutzes berücksichtigt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hamm
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Fristen
Die Anzeige ist mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage oder vor einer wesentlichen Änderung der Anlage bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hamm
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 07.12.2020
Stichwörter
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