vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung

    vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung

    Hinweise für Solingen

    Beschreibung

    Hinweise für Solingen

    nicht angegeben

    Eine Baumfällung muss vorher genehmigt werden, wenn der Baum dicker als 80 cm (Umfang) ist. Das gilt auch für Bäume im Außenbereich. Sie sind grundsätzlich über den Landschaftsplan geschützt. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_94cf666e5e8d2863257ec0a3b41951f6

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    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Düsseldorf Dez. 51

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bonneshof 35

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 475-0

    Fax: 0211 475-2998

    E-Mail: poststelle@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    67-4 Naturschutz, Stadtklima, Grün- und Umweltplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bonner Straße 100

    42697 Solingen

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Solingen

    Fotos und Lageplan

    Formulare

    Hinweise für Solingen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Solingen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Solingen

    Baumschutzsatzung der Stadt Solingen vom 12.04.2011

    Landschaftsplan der Stadt Solingen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Solingen

    Fristen

    Hinweise für Solingen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Solingen

    Kosten

    Hinweise für Solingen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Solingen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Solingen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Solingen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de