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    vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung

    Hinweise für Krefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    In manchen Gemeinden Deutschlands unterliegen Bäume einer Baumschutzsatzung. Das Fällen eines Baumes ist dabei nur unter bestimmten Umständen erlaubt, denn Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- bzw. Ortsbild und dämpfen dabei den Lärm. Zum Erhalt der Bäume bedarf es deshalb insbesondere in stark besiedelten Räumen mitunter eines besonderen Schutzes.

    Um diesen Schutz zu gewährleisten, hat auch Krefeld eine Baumschutzsatzung erlassen, die Genehmigungsverfahren für Ausnahmen und Befreiungen regelt und festlegt, welche Bäume unter die Schutzbestimmungen fallen.

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    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Düsseldorf Dez. 51

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bonneshof 35

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 475-0

    Fax: 0211 475-2998

    E-Mail: poststelle@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauen & Baum

    Adresse

    Hausanschrift

    Uerdinger Straße 202

    47799 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: bauenundbaum@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Der Antrag kann online gestellt werden. 

    Fristen

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    Je nach Sachverhalt unterschiedlich (z.B. Gefahr in Verzug).

    Bearbeitungsdauer

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    • 2 Wochen

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    • Die Federführung hat der Fachbereich Bauaufsicht, dort stellen Sie auch den Bauantrag. 
    • Gegebenenfalls muss eine naturschutzrechtliche Befreiung vorliegen, diese erfolgt über den Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de