vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung

    vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    nicht angegeben

    Wenn Sie in Ihrem Hausgarten einen Laubbaum, eine Eibe oder einen Ginkgo fällen oder beschneiden möchten, der weiter als vier Meter von einem Wohn- oder Geschäftsgebäude entfernt steht und dessen Stammumfang größer als 80 Zentimeter ist, benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Nach dem Fällen eines Baumes ist im Regelfall die Anpflanzung eines Ersatzbaumes erforderlich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_170853ca9e3307a597c9466cb59d5b69

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    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Naturschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Natorpstr. 27

    45139 Essen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Düsseldorf Dez. 51

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bonneshof 35

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 475-0

    Fax: 0211 475-2998

    E-Mail: poststelle@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    • Formloser Antrag mit Beschreibung und Begründung
    • Fotos des Baumes
    • Grundstücksplan

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    • Das Grundstück, auf dem der Baum steht, ist Ihr Eigentum oder Sie sind bevollmächtigt
    • Es handelt sich um eine Baumart, die geschützt ist (Laubbaum, Eibe, Ginkgo) und für die deshalb eine Genehmigung nötig ist 
    • Die Entfernung zu einem Wohn- oder Geschäftsgebäude ist größer als 4 m 
    • Der Stammumfang ist größer als 80 cm

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    Baumschutzsatzung Stadt Essen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist,

    1. prüft das Umweltamt die eingereichten Antragsunterlagen,
    2. schaut sich ein*e Mitarbeiter*in den zu fällenden/beschneidenden Baum persönlich an (Ortsbegehung),
    3. erhalten Sie eine Nachricht über die Entscheidung des Umweltamtes sowie über ggf. anfallende Kosten.
    4. Sofern Sie eine Genehmigung erhalten haben, überprüft ein*e Mitarbeiter*in nach einiger Zeit, ob Sie die ggf. von Ihnen geforderte Ersatzbepflanzung vorgenommen haben.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de