Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Zuständigkeiten

    Zuständig für die Erteilung des Parkausweises ist die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Wohnortes. Wenn Sie in Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Möhnesee, Rüthen, Welver oder Wickede wohnen, ist der Kreis Soest zuständig. Hinweis: Die Städte Lippstadt, Soest, Warstein und Werl haben eine eigene Straßenverkehrsbehörde und erteilen die Parkerleichterungen selbst. Bitte stellen Sie den Antrag dort.

    EU-Schwerbehindertenparkausweis (blauer Parkausweis)

    Folgende Personen haben Anspruch auf einen EU-Schwerbehindertenparkausweis:

    • Personen mit dem Merkmal aG oder Bl im Schwerbehindertenausweis und
    • Personen, die beidseitig an Amelie oder Phokomelie oder an vergleichbaren Funktionseinschränkungen erkrankt sind.

    Die Gültigkeitsdauer ist abhängig von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises. Der Ausweis darf jedoch nur für maximal fünf Jahre ausgestellt werden.

    Der EU-einheitliche Parkausweis gilt außer in Deutschland auch in allen anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und wird auch in den Mitgliedsstaaten des Internationalen Transportforums (ITF) anerkannt.

    Mitgliedsländer sind:

    Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Belarus (Weißrussland), Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, China, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Indien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Korea, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mexiko, Moldawien, Montenegro, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, USA und Vereinigtes Königreich (Großbritannien).

    Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer geprüft werden, welche Bedingungen in dem jeweiligen Zielland gelten.

    Für das Parken in den Mitgliedsstaaten der EU gibt es auch eine Broschüre der Europäischen Kommission, Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Referat G.3, Integration von Menschen mit Behinderungen (www.europa.eu).

    Ausnahmegenehmigung light (orangener Parkausweis)

    Folgende Personen haben Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung light (orangener Parkausweis):

    • Personen mit dem Merkmal G und B und einem Grad der Behinderung von mindestens 70 Prozent allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von mindestens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane,
    • Personen mit einer Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent,
    • Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und Harnableitung) und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70 Prozent,
    • Personen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem oben genannten Personenkreis gleichzustellen sind.

    Diese Parkerleichterung gilt im ganzen Bundesgebiet. Ist das Merkzeichen B nicht vorhanden, kann die Parkerleichterung nur für Nordrhein-Westfalen erteilt werden.

    Die Gültigkeitsdauer ist abhängig von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises. Der Ausweis darf jedoch nur für maximal fünf Jahre ausgestellt werden.

    Die Ausnahmegenehmigung light (orangener Parkausweis) berechtigt, anders als der EU-Schwerbehindertenparkausweis (blauer Parkausweis) nicht zum Parken auf ausgezeichneten Rollstuhlparkplätzen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrssicherheit

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehrssicherheit

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Für den EU-Schwerbehindertenparkausweis (blauer Parkausweis):

    • Personalausweis oder Reisepass
    • gültiger Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid 
    • aktuelles Passfoto
    • bei Verlängerung den abgelaufenen Parkausweis

    Für die Ausnahmegenehmigung light (orangener Parkausweis):

    • Antragsformular
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Gültiger Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid 
    • bei Verlängerung den abgelaufenen Parkausweis

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Sobald Ihr Antrag auf einen Parkausweis eingeht, werden zunächst die eingereichten Unterlagen geprüft.

    Die Bearbeitung des blauen Parkausweises erfolgt in der Regel sofort. Sofern der Parkausweis per Post beantragt wird, dauert die Bearbeitung ca. 4 Werktage. Im Falle der Verlängerung ist der neue Parkausweis frühestens 4 Wochen vor Ablauf des alten Dokumentes zu beantragen.

    Für den orangen Parkausweis erfolgt zunächst eine Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen 2 und 4 Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Das Ausstellen beider Ausweise ist kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de