Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Hinweise für Minden

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Auf Parkplätzen mit besonderer Kennzeichnung für Schwerbehinderte dürfen Sie Ihr Auto nur abstellen, wenn Sie eine Parkberechtigung für Schwerbehinderte haben. Diese Ausnahmegenehmigung wird Ihnen nur ausgestellt, wenn in Ihrem Schwerbehinderten-Ausweis das Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder "BL" (Blinde -als Begleitperson-) vermerkt ist.

    Der blaue EU-einheitliche Parkausweis gilt in den Ländern der EU. Er berechtigt unter anderem zum Parken auf den mit Zusatzzeichen (Rollstuhlfahrersymbol) angeordneten Parkplätzen. 





    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Großer Domhof 2

    32423 Minden

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Folgende Unterlagen werden benötigt:

    • der Schwerbehindertenausweis (mit Auflage AG oder BL) oder der Bewilligungsbescheid, wenn der Ausweis noch nicht erstellt ist.
    • ein aktuelles biometrisches Passbild vom Fotografen


    Formulare

    Hinweise für Minden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Minden

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Minden

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Minden

    Fristen

    Hinweise für Minden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Minden

    Kosten

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Der Schwerbehindertenparkausweis ist kostenlos!

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Minden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Bitte beantragen Sie Ihre Parkberechtigung zur Zeit nur schriftlich.  Dazu übersenden Sie uns Kopien vom Schwerbehindertenausweis oder -bescheid, Ihres Personalausweises oder Reisepasses  und ein aktuelles Passbild. Sollten Sie bereits eine Parkberechtigung haben, fügen Sie diese bitte im Original ebenfalls bei.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de