Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung
Hinweise für Minden
Beschreibung
Hinweise für Minden
Auf Parkplätzen mit besonderer Kennzeichnung für Schwerbehinderte dürfen Sie Ihr Auto nur abstellen, wenn Sie eine Parkberechtigung für Schwerbehinderte haben. Diese Ausnahmegenehmigung wird Ihnen nur ausgestellt, wenn in Ihrem Schwerbehinderten-Ausweis das Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder "BL" (Blinde -als Begleitperson-) vermerkt ist.
Der blaue EU-einheitliche Parkausweis gilt in den Ländern der EU. Er berechtigt unter anderem zum Parken auf den mit Zusatzzeichen (Rollstuhlfahrersymbol) angeordneten Parkplätzen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Folgende Unterlagen werden benötigt:
- der Schwerbehindertenausweis (mit Auflage AG oder BL) oder der Bewilligungsbescheid, wenn der Ausweis noch nicht erstellt ist.
- ein aktuelles biometrisches Passbild vom Fotografen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Der Schwerbehindertenparkausweis ist kostenlos!
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Bitte beantragen Sie Ihre Parkberechtigung zur Zeit nur schriftlich. Dazu übersenden Sie uns Kopien vom Schwerbehindertenausweis oder -bescheid, Ihres Personalausweises oder Reisepasses und ein aktuelles Passbild. Sollten Sie bereits eine Parkberechtigung haben, fügen Sie diese bitte im Original ebenfalls bei.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen