Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung
Hinweise für Espelkamp
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Schwerbehinderte Menschen mit Schwerbehindertenausweis können mit bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen einen kostenfreien europäischen blauen Parkausweis erhalten. Er gilt in der gesamten EU, ist maximal 5 Jahre gültig und berechtigt zum Beispiel zum Parken auf Behindertenparkplätzen, im eingeschränkten Haltverbot, auf Anwohnerparkplätzen oder ohne Gebühr an Parkuhren und Parkscheinautomaten.
In seltenen Ausnahmefällen mit ganz spezifischen Einschränkungen kann ein kostenfreier orangener Parkausweis für Parkerleichterungen zugeteilt werden. Dieser ist nur in Deutschland gültig und berechtigt zum Beispiel zum Parken im eingeschränkten Haltverbot, auf Anwohnerparkplätzen oder ohne Gebühr an Parkuhren und Parkscheinautomaten.
Im Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Espelkamp kann eine Verlängerung beantragt werden. Hierfür sind der gültige Schwerbehindertenausweis und der abgelaufene Parkausweis mit Ausnahmegenehmigung vorzulegen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Für Parkausweise mit Merkzeichen "aG" oder "BL" werden
- der Antrag
- eine Kopie des Schwerbehindertenausweises
- ein Foto (nur bei gewünschter europaweiter Gültigkeit des Parkausweises) und
- bei einer Verlängerung des Parkausweises der abgelaufene Parkausweis sowie die ausgehändigte Ausnahmegenehmigung
benötigt.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Ausstellung und Verlängerung von blauen und orangenen Parkausweisen ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Im Innenstadtbereich von Espelkamp sind an vielen Stellen Parkplätze für Behinderte angelegt. Die Ausweisung entsprechender Parkplätze wird durch das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung angeordnet. Die Aufstellung der entsprechenden Beschilderung bzw. Aufbringung von Markierungen erfolgt durch den städtischen Baubetriebshof.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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