Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung
Hinweise für Bielefeld
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Der Parkausweis für schwerbehinderte Menschen berechtigt zur Nutzung besonders gekennzeichneter Parkplätze (Rollstuhlfahrersymbol).
Diese Parkplätze liegen z. B. besonders dicht am Eingang eines Gebäudes oder an zentraler Stelle in der Innenstadt.
Die Ausnahmeparkgenehmigung erlaubt u. a. das kostenfreie Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten im Geltungsbereich für maximal 24 Stunden und das Parken im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286, 290.1 StVO) für maximal 3 Stunden.
Der Schwerbehindertenparkplatz darf nicht als Dauerparkplatz genutzt werden. Dann ist ein personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz zu beantragen.
Der Parkausweis für schwerbehinderte Menschen darf nur genutzt werden, wenn die berechtigte Person im Fahrzeug anwesend ist.
Ist die Person nicht dabei und es werden nur Botengänge für die schwerbehinderte Person erledigt, darf der Parkausweis nicht verwendet werden.
Eine Übersicht aller öffentlichen Schwerbehindertenparkplätze finden Sie im Online-Kartendienst.
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Ansprechpartner
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Gadderbaum
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Brackwede
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Mitte
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Senne
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Jöllenbeck
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Schildesche
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Dornberg
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Brake
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Telefon Festnetz: +49 521 51-0
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Hillegossen
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Amt für Verkehr Abteilung Mobilitätsplanung Team Verkehrssicherheit und -regelungen
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Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-6245
erforderliche Unterlagen
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- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken
- Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" oder "bl"
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Lichtbild in Papier (bei Kindern unter 10 Jahren nicht erforderlich)
- Wird der Antrag von einer beauftragten Person gestellt, auch deren Ausweisdokument sowie eine formlose, schriftliche Vollmacht oder Sie nutzen die Vollmacht auf dem Antrag.
Die Unterlagen sind im Original vorzulegen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Ausstellung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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