Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Schwerbehinderten Menschen (Behindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" oder "BL") sowie Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbarer Funktionsstörung können Schwerbehindertenparkausweise erteilt werden.
    Parkplätze für behinderte Menschen sind auf Straßen und Parkplätzen mit einem Rollstuhl-Symbol kenntlich gemacht.
    Der Ausweis berechtigt bspw. zum Parken im eingeschränkten Haltverbot, in Haltverbotszonen, auf Bewohnerparkplätzen und in Bereichen von Parkscheinautomaten, ohne jegliche Gebühr zu entrichten.

    Schwerbehinderten Menschen, die nicht unter die sogenannte "aG-Regelung" fallen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Parkerleichterung erteilt werden (orangefarbener Parkausweis). Der orangefarbene Parkausweis berechtigt jedoch nicht, Parkplätze für schwerbehinderte Menschen zu nutzen. Die gesundheitlichen Voraussetzungen hierfür werden durch das Einholen einer Stellungnahme beim Landrat des Kreises Heinsberg, Amt für Soziales und Senioren, geprüft.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Rechts- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    • Personalausweis
    • Schwerbehindertenausweis mit dem Eintrag "aG" oder "Bl"
    • aktuelles Passfoto

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    • gültiger Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" oder "Bl"
    • Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

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    § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Zur Antragstellung soll grundsätzlich persönlich vorgesprochen werden. Ist im Einzelfall eine persönliche Vorsprache nicht möglich, kann der Antrag auch durch einen Bevollmächtigten gestellt werden.

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Der Schwerbehindertenausweis alleine berechtigt nicht zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Der Schwerbehindertenparkausweis wird so lange ausgestellt, wie der Schwerbehindertenausweis mit den jeweiligen Merkzeichen gültig ist. Ist dieser unbefristet gültig, wird der Ausweis mit einer Gültigkeit von 5 Jahren ausgehändigt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de