Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Änderung
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Rechtsgrundlage(n)
§§ 340 Abs. 1 Nr.1 und Nr.4 und Abs. 3, 352, 356, 357, 359 und 360 des SGB V
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen