EU-Bescheinigung nach Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen
Hinweise für Emsdetten
Wenn Sie im EU-Ausland bestimmte Dienstleitungen erbringen möchten, benötigen Sie für einige EU-Länder (z.B. Österreich, Belgien, Luxemburg) die EU-Bescheinigung als Nachweis Ihrer Berufserfahrung.
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Das Bürgerbüro stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts-, Melde-, Lebens- oder Haushaltsbescheinigung aus, wenn Sie in Emsdetten gemeldet sind.
Die Bescheinigungen können schriftlich oder persönlich von den Betroffenen beantragt werden. Wegen der dem Datenschutz unterliegenden Inhalte dieser Bescheinigungen können sie Dritten nur mit Vollmacht ausgehändigt werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Emsdetten
- Personalausweis oder Reisepass
Formulare
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- Formular: Formular für Ausstellung der EUBescheinigung der jeweils zuständigen Stelle
- OnlineVerfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Emsdetten
- Ausübung des Berufs in den vergangenen zwei Jahren
- Angabe und Nachweise über die konkret ausgeübte Tätigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Emsdetten
Verfahrensablauf
Hinweise für Emsdetten
Eine EU-Bescheinigung können Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein
- Nach Prüfung durch die zuständige Stelle wird die EUBescheinigung ausgestellt Ihnen per Post, inkl. Rechnung, zugesandt
Nach Erhalt der Bescheinigung können Sie sie für Ihren Antrag im EU-Land verwenden.
Fristen
Hinweise für Emsdetten
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Emsdetten
- In der Regel 2 – 4 Wochen
Kosten
Hinweise für Emsdetten
Meldebescheinigung: 9 Euro
Aufenthaltsbescheinigung: 9 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Emsdetten
Weitere Informationen
Hinweise für Emsdetten
Ob zur Aufnahme der Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat besondere Voraussetzungen zu beachten sind, insbesondere ob die Anerkennung der Berufsqualifikation erforderlich ist, darüber informiert auch der Benutzerleitfaden zur Richtlinie 2005/36/EG:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 15.10.2020