Anliegerbeiträge, Straßenbaubeiträge, Beitragsbescheinigung
Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Die Gemeinde ist verpflichtet, die entstandenen Kosten für erstmalig hergestellte, umgebaute, verbesserte oder erneuerte Straßen anteilig auf die betroffenen Anliegergrundstücke umzulegen. Wenn eine Straße erstmalig endgültig hergestellt wurde, sind Erschließungsbeiträge nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Satzung der Stadt Dortmund zu erheben. Werden in einer bestehenden Straße Erneuerungen oder Verbesserungen durchgeführt, so sind Straßenbaubeiträge nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit der Satzung der Stadt Dortmund zu erheben.
Beitragsbescheinigung
Ob eine bestimmte Erschließungsanlage bereits erstmalig endgültig hergestellt wurde und ob für ein bestimmtes Grundstück bereits Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch abgerechnet wurden, teilen wir Ihnen in Form einer Anliegerbeitragsbescheinigung mit.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Hinweise für Dortmund
Die Beitragsbescheinigung kann formlos - auch telefonisch und per E-Mail beantragt werden.
Alternativ können Sie auch das Formular "Antrag Beitragsbescheinigung" verwenden und uns zusenden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
BauGB, KAG NRW, Satzungen der Stadt Dortmund
Verfahrensablauf
Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.
Fristen
Hinweise für Dortmund
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Dortmund
Kosten
Hinweise für Dortmund
Die Gebühr für die Bescheinigung beträgt 50 Euro. Für mehrfach erschlossene Grundstücke (z. B. Eckgrundstücke) beträgt die Gebühr 75 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dortmund
Weitere Informationen
Hinweise für Dortmund
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020