Erschließungsbeitrag zahlen
Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Die Erschließung ist die Voraussetzung für die bauliche oder gewerbliche Nutzung eines Grundstückes. An den Kosten der Erschließungsanlagen (z. B. Straßen, Wege, Plätze, Fußwege, Lärmschutzeinrichtungen) werden die Anlieger entsprechend der Grundstücksgröße und der Bebaubarkeit beteiligt.
Bei der verkehrlichen Erschließung wird zwischen der erstmaligen und der nochmaligen Herstellung unterschieden.
Für die erstmalige Herstellung werden Erschließungsbeiträge erhoben. Von den Kosten werden 90 % auf die Anlieger umgelegt.
Für die nochmalige Herstellung (Erweiterung oder Verbesserung) werden Straßenbaubeiträge erhoben. Abhängig von der Art (Anliegerstraße, Hauptverkehrsstraße usw.) und der Gestaltung der Straße (z. B. Teilung in Fahrbahn und Gehweg u. ä.) werden bis zu 70 % der Kosten auf die Anlieger umgelegt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Hinweise für Espelkamp
Die Anliegerbescheinigung kann ohne Voraussetzungen beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Espelkamp
- Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Espelkamp
- Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Espelkamp
- Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Espelkamp
Die Beantragung der Anliegerbescheinigung kann schriftlich formlos oder mittels des bereitgestellten Online-Formulars erfolgen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Espelkamp
Kosten
Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Espelkamp
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
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