Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeitrag zahlen

    Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Die fristgerechte Zahlung von Beiträgen für die Erschließung oder den Straßenausbau ist nicht selten eine hohe finanzielle Belastung für die beitragspflichtigen Anlieger. In diesen Fällen kann die Stadt Herford auf Antrag Zahlungserleichterungen bewilligen.

    Mögliche Zahlungserleichterungen sind: die Stundung und die Ratenzahlung bzw. Verrentung. Bei der Stundung wird die Fälligkeit (Zahlungsfrist) des Beitrages verschoben.

    Bei der Ratenzahlung bzw. Verrentung ist es möglich, den Beitrag über eine bestimmte Zeit in Teilbeträgen zu zahlen. Je nach Dauer der Zahlungserleichterung kann diese als Ratenzahlung oder als Verrentung bewilligt werden.

    Für Zahlungserleichterungen fallen Zinsen an, die 2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank liegen. Der Basiszinssatz kann sich jeweils zum 01.01. und 01.07. eines Jahres ändern. Die Grundlage der Verzinsung sind § 8a KAG NRW und § 135 Abs. III BauGB. Die Festsetzung der Zinsen erfolgt im Januar/Februar des folgenden Jahres durch einen gesonderten Bescheid.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Erschließungs- und Beitragswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Freiheit 21

    32052 Herford

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford

    Verfahrensablauf

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.

    Fristen

    Hinweise für Herford

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herford

    Kosten

    Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herford

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Anzahlung:

    Durch eine Anzahlung wird der Beitrag reduziert. Dadurch kann die Dauer der Zahlungserleichterung verändert und die Zinsbelastung verringert werden. Je nach Höhe des restlichen Beitrages wäre eine Sicherheitsleistung (siehe unten) nicht mehr notwendig.

     

    Sicherheitsleistung:

    Die Sicherheitsleistung ist die kostenpflichtige Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch.

    Bei Zahlungserleichterungen für eine Dauer von bis zu 2 Jahren ist eine Sicherheitsleistung nicht notwendig (unabhängig von der Beitragshöhe). Gleiches gilt für Zahlungserleichterungen bis zu 4 Jahren mit einer noch offenen Beitragsschuld von bis zu 10.000,- €.

     

    Eine Sicherheitsleistung wird verlangt, wenn die Zahlungserleichterung für mehr als 2 Jahre bewilligt werden soll und der noch offene Beitrag 10.000,- € übersteigt.

    Bei Zahlungserleichterungen über 4 Jahre wird eine Sicherheitsleistung immer verlangt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de