Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeitrag zahlen

    Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Was sind Erschließungsbeiträge?

    Die Stadt erhebt Erschließungsbeiträge für die erstmalige, endgültige Herstellung von öffentlichen Straßen. Die Grundlage für die Erhebung sind §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Rheda-Wiedenbrück.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_90f7e512f8a1006f4e05450708d94639

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    III.1 Fachbereich Baumanagement und Denkmalpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Seitens der Bürgerinnen und Bürger müssen keine Unterlagen eingereicht werden.

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist an diverse rechtliche Voraussetzungen gebunden. Weitere Angaben finden Sie in der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Bevor eine Straße ausgebaut wird, lädt die Stadt Rheda-Wiedenbrück die betroffenen Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigten zu einer Informationsveranstaltung ein. Dabei wird die Ausbauplanung vorgestellt und es gibt die Möglichkeit Fragen und Anregungen vorzubringen. Zudem werden eine unverbindliche Beitragshöhe genannt und grundsätzliche Informationen zum Beitragsrecht erläutert.

    Danach wird die Baumaßnahme im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung beraten und sofern ein Beschluss zum Ausbau gefasst wird, wird die Maßnahme ausgeschrieben. Nach dem Abschluss der Bauarbeiten vergeht in der Regel noch mindestens ein Zeitraum von 12-18 Monaten, bevor der Beitragsbescheid erlassen wird. 

    Nachdem die Beitragspflicht entstanden ist, sind wir verpflichtet, den Erschließungsbeitrag durch einen endgültigen Bescheid anzufordern, es sei denn, es wurde ein Ablösungsvertrag geschlossen.

    Ablösevertrag
    Über die Höhe des Ablösungsvertrages kann zwar nicht verhandelt werden, da die Stadt verpflichtet ist, eine Ablösung nach den Bestimmungen der Satzung zu berechnen. Der Ablösungsvertrag bietet jedoch sowohl Ihnen als auch uns einige Vorteile:
    - Sie können einen festen Geldbetrag in Ihre Baufinanzierung einplanen
    - Die Ablösung der Beitragspflicht im Voraus ersetzt die endgültige Abrechnung durch einen Bescheid
    - Die Stadt kann die Kosten einer Erschließungsanlage zu einem frühen Zeitpunkt refinanzieren

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    mehrere Monate

    Kosten

    Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Weitere Angaben finden Sie in der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de