Erschließungsbeitrag zahlen
Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Was sind Erschließungsbeiträge?
Die Stadt erhebt Erschließungsbeiträge für die erstmalige, endgültige Herstellung von öffentlichen Straßen. Die Grundlage für die Erhebung sind §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Rheda-Wiedenbrück.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Seitens der Bürgerinnen und Bürger müssen keine Unterlagen eingereicht werden.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist an diverse rechtliche Voraussetzungen gebunden. Weitere Angaben finden Sie in der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Bevor eine Straße ausgebaut wird, lädt die Stadt Rheda-Wiedenbrück die betroffenen Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigten zu einer Informationsveranstaltung ein. Dabei wird die Ausbauplanung vorgestellt und es gibt die Möglichkeit Fragen und Anregungen vorzubringen. Zudem werden eine unverbindliche Beitragshöhe genannt und grundsätzliche Informationen zum Beitragsrecht erläutert.
Danach wird die Baumaßnahme im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung beraten und sofern ein Beschluss zum Ausbau gefasst wird, wird die Maßnahme ausgeschrieben. Nach dem Abschluss der Bauarbeiten vergeht in der Regel noch mindestens ein Zeitraum von 12-18 Monaten, bevor der Beitragsbescheid erlassen wird.
Nachdem die Beitragspflicht entstanden ist, sind wir verpflichtet, den Erschließungsbeitrag durch einen endgültigen Bescheid anzufordern, es sei denn, es wurde ein Ablösungsvertrag geschlossen.
Ablösevertrag
Über die Höhe des Ablösungsvertrages kann zwar nicht verhandelt werden, da die Stadt verpflichtet ist, eine Ablösung nach den Bestimmungen der Satzung zu berechnen. Der Ablösungsvertrag bietet jedoch sowohl Ihnen als auch uns einige Vorteile:
- Sie können einen festen Geldbetrag in Ihre Baufinanzierung einplanen
- Die Ablösung der Beitragspflicht im Voraus ersetzt die endgültige Abrechnung durch einen Bescheid
- Die Stadt kann die Kosten einer Erschließungsanlage zu einem frühen Zeitpunkt refinanzieren
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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mehrere Monate
Kosten
Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Weitere Angaben finden Sie in der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
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