Erschließungsbeitrag Erhebung
Hinweise für Sankt Augustin
Gemäß der §§ 127 ff. sind die Gemeinden verpflichtet, Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für zum Anbau bestimmte Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke zu erheben, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung von Straßen, Wegen und Plätzen erhoben, Rechtsgrundlagen sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Satzung der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.
Vorausleistungen:
Vorausleistungen sind Beitragsforderungen, welche bei Beginn der Baumaßnahme bis zur Entstehung der endgültigen Beitragspflicht von den Anliegern gefordert werden können. Sie dienen der frühzeitigen Finanzierung der Baumaßnahmen und werden auf die (später) erhobenen endgültigen Beitragsforderungen angerechnet.
Erschließungsbeitragsbescheinigung:
Die Erschließungsbeitragsbescheinigung ist eine Auskunft über die aktuelle Beitragsbelastung eines Grundstücks. Diese Bescheinigung kann in Form einer einfachen Auskunft erfolgen, in der darüber informiert wird, ob bereits Beiträge gezahlt worden sind oder noch ausstehen.
Straßenbaubeiträge
Straßenbaubeiträge werden erhoben
- bei einer technischen Verbesserung der Straße
- bei einem erneuten Ausbau nach Ablauf der Nutzungsdauer der Straße
- bei einer Erweiterung der bestehenden Straße um weitere Teileinrichtungen.
Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte der jeweilig betroffenen Grundstücke werden frühzeitig bei beitragspflichtigen Maßnahmen in einer Anliegerversammlung über den Ausbau informiert. Ist die Baumaßnahme geringfügig, kann von einer Anliegerversammlung abgesehen werden.
Seit dem 01.01.2021 muss ein Straßen- und Wegekonzept erstellt werden, in welchem die für die nächsten Jahre bekannten beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen nach dem KAG aufgeführt sind. Es handelt sich bei dem Konzept nicht um eine abgeschlossene Liste, da diese fortgeschrieben wird und durch Unvorhersehbares ergänzt werden kann.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.
Formulare
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Formulare: keine
Persönliches Erscheinen: nein
Online-Verfahren: keine
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Der Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Sankt Augustin
Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben.
Kosten
Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
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