Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeitrag Erhebung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gemäß der §§ 127 ff. sind die Gemeinden verpflichtet, Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für zum Anbau bestimmte Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke zu erheben, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung von Straßen, Wegen und Plätzen erhoben, Rechtsgrundlagen sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Satzung der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.

    Vorausleistungen:
    Vorausleistungen sind Beitragsforderungen, welche bei Beginn der Baumaßnahme bis zur Entstehung der endgültigen Beitragspflicht von den Anliegern gefordert werden können. Sie dienen der frühzeitigen Finanzierung der Baumaßnahmen und werden auf die (später) erhobenen endgültigen Beitragsforderungen angerechnet.

    Erschließungsbeitragsbescheinigung:
    Die Erschließungsbeitragsbescheinigung ist eine Auskunft über die aktuelle Beitragsbelastung eines Grundstücks. Diese Bescheinigung kann in Form einer einfachen Auskunft erfolgen, in der darüber informiert wird, ob bereits Beiträge gezahlt worden sind oder noch ausstehen.

     

    Straßenbaubeiträge

    Straßenbaubeiträge werden erhoben

    • bei einer technischen Verbesserung der Straße
    • bei einem erneuten Ausbau nach Ablauf der Nutzungsdauer der Straße
    • bei einer Erweiterung der bestehenden Straße um weitere Teileinrichtungen.

    Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte der jeweilig betroffenen Grundstücke werden frühzeitig bei beitragspflichtigen Maßnahmen in einer Anliegerversammlung über den Ausbau informiert. Ist die Baumaßnahme geringfügig, kann von einer Anliegerversammlung abgesehen werden.

    Seit dem 01.01.2021 muss ein Straßen- und Wegekonzept erstellt werden, in welchem die für die nächsten Jahre bekannten beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen nach dem KAG aufgeführt sind. Es handelt sich bei dem Konzept nicht um eine abgeschlossene Liste, da diese fortgeschrieben wird und durch Unvorhersehbares ergänzt werden kann.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1c514a7271b9b1f5ed73da4f04e730fd

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    Version

    Technisch geändert am 02.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verwaltung Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Post 19

    53757 Sankt Augustin

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verwaltung Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Post 19

    53757 Sankt Augustin

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

    Formulare

    Hinweise für Sankt Augustin

    Formulare: keine

    Persönliches Erscheinen: nein

    Online-Verfahren: keine

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sankt Augustin

    Der Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.

    Fristen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Sankt Augustin

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben.

    Kosten

    Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.    

    Weitere Informationen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de