Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeitrag zahlen

    Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Düren

    Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen erhoben.

    Der zu zahlende Erschließungsbeitrag richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand mit Ausnahme für Teile der Entwässerungseinrichtungen, bei denen der beitragsfähige Erschließungsaufwand nach einem Einheitssatz nach den Bestimmungen der Satzung ermittelt wird.

    Die Stadt trägt 10 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwands, die übrigen 90 % werden auf die durch die Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke (Abrechnungsgebiet) auf der Grundlage eines modifizierten Flächenmaßstabs, der Art und Maß der Nutzung der Grundstücke berücksichtigt, verteilt.

    Die Stadt kann für Grundstücke, für die eine Beitragspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erheben.

    Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümerin oder Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte oder Erbbauberechtigter des Grundstückes ist. Mehrere Beitragspflichtige eines Grundstückes haften gesamtschuldnerisch. Der Beitrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht.

    Die Erschließungsbeiträge sind zu unterscheiden von den Straßenbaubeiträgen, die zum Ausbau oder der Verbesserung bereits vorhandener Straßen erhoben werden.

     

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    Version

    Technisch geändert am 08.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Tiefbau und Grünflächen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserplatz 2 - 4

    52349 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421 25-2651

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Düren

    Verfahrensablauf

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.

    Fristen

    Hinweise für Düren

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Düren

    Kosten

    Hinweise für Düren

    Keine Kosten, aber ein Kostenbeitrag

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Düren

    Weitere Informationen

    Hinweise für Düren

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Düren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de