Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeitrag zahlen

    Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Herzogenrath

    Die Städte und Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, für die erstmalige ordnungsgemäße Herstellung oder die spätere Erneuerung bzw. Verbesserung einer vorhandenen Straße Beiträge nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) oder des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) von den Anliegern zu erheben. Vorhandene Straßen, die bei einem Ausbau erweitert oder verbessert werden, werden nach dem KAG des Landes NRW in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Herzogenrath veranlagt. Bei erstmalig herzustellenden Straßen erfolgt die Veranlagung nach dem BauGB sowie der zugehörigen Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Herzogenrath.

     

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Tiefbauamt - A 66

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordsternstraße 25

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-6100

    Fax: 02406 83-6198

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Tiefbauamt - A 66

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordsternstraße 25

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-6100

    Fax: 02406 83-6198

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt - A 66

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordsternstraße 25

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Tiefbau und Verkehr Abt. 66.2 - A 66 Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordsternstraße 25

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-6100

    Fax: 02406 83-6198

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herzogenrath

    • Personalausweis
    • ggf. Vollmacht

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herzogenrath

    Verfahrensablauf

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.

    Fristen

    Hinweise für Herzogenrath

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herzogenrath

    Kosten

    Hinweise für Herzogenrath

    Für alle Anfragen, die ab dem 01.01.2022 eingehen, wird gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Herzogenrath vom 09.07.2013 eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 24,00 Euro erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herzogenrath

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herzogenrath

    Grundstücksbezogene telefonische Auskünfte sind nicht möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herzogenrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de