Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeitrag Erhebung

    Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Der Bereich Beitragsabteilung im Team Steuern und Abgaben ermittelt die auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten entfallenden Beiträge für die öffentliche Erschließung.

    Dazu zählen:

    • Kanal-Anschlussbeiträge (Schmutz- und evtl. Regenwasser)
    • Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen im Sinne der §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
    • Straßenbaubeiträge für die nochmalige Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von Anlagen nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG)
    • Kostenerstattung für Ausgleichsmaßnahmen für naturschutzbezogene Eingriffsregelungen gemäß §§ 135 a) und c) Baugesetzbuch (BauGB)

    Außerdem ist der Bereich zuständig für die Vorbereitung und den Abschluss folgender Verträge:

    • Städtebauliche Verträge zum Vorhaben- und Erschließungsplan
    • Vorfinanzierungsverträge zu Bebauungsplänen
    • Erschließungsverträge zu Bebauungsplänen
    • Ablöseverträge nach Baugesetzbuch (BauGB)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_be4758b51e0f4fcd8904427f9e0f60c9

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Anliegerbeitragsrecht

    Version

    Technisch geändert am 07.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Anliegerbeitragsrecht

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wesel

    Verfahrensablauf

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.

    Fristen

    Hinweise für Wesel

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wesel

    Kosten

    Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de