Erschließungsbeitrag Erhebung
Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Der Bereich Beitragsabteilung im Team Steuern und Abgaben ermittelt die auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten entfallenden Beiträge für die öffentliche Erschließung.
Dazu zählen:
- Kanal-Anschlussbeiträge (Schmutz- und evtl. Regenwasser)
- Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen im Sinne der §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
- Straßenbaubeiträge für die nochmalige Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von Anlagen nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG)
- Kostenerstattung für Ausgleichsmaßnahmen für naturschutzbezogene Eingriffsregelungen gemäß §§ 135 a) und c) Baugesetzbuch (BauGB)
Außerdem ist der Bereich zuständig für die Vorbereitung und den Abschluss folgender Verträge:
- Städtebauliche Verträge zum Vorhaben- und Erschließungsplan
- Vorfinanzierungsverträge zu Bebauungsplänen
- Erschließungsverträge zu Bebauungsplänen
- Ablöseverträge nach Baugesetzbuch (BauGB)
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020