Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeitrag zahlen

    Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Jüchen

    Folgende Arten von Anliegerbeiträge werden unterschieden:

    • Erschließungsbeiträge
    • Straßenbaubeiträge 
    • Kanalanschlussbeiträge

    Für straßenbauliche Maßnahmen erhebt die Stadt Jüchen unter bestimmten Vorausssetzungen Beiträge nach Baugesetzbuch (BauGB) oder Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_181bfb2ccfc1eb24c8028df3db2c25b3

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    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Infrastruktur

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 8

    41363 Jüchen

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für öffentliche Infrastruktur

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 8

    41363 Jüchen

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.

    Fristen

    Hinweise für Jüchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Jüchen

    Kosten

    Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Jüchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Jüchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Jüchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de