Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeitrag Erhebung

    Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Erschließungsbeiträge fallen nur für die erstmalige endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen (öffentliche Straßen, Wege und Plätze) an. Werden diese zu einem späteren Zeitpunkt erneuert, verbessert oder umgebaut, so werden hierfür Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) erhoben.

    Die Stadt Krefeld ist gesetzlich verpflichtet, Erschließungsbeiträge zu erheben. Grundlage für die Erhebung ist das Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der jeweils geltenden Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Krefeld.

    Grundlagen für die Berechnung des Erschließungsbeitrages sind die Grundstücksfläche und die Zahl der auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Vollgeschosse ermittelt (maßgebend hierfür: Erschließungsbeitragssatzung 2017).

    Auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet werden 90 Prozent der beitragsfähigen Ausbaukosten verteilt. Die Stadt trägt den gesetzlich vorgeschriebenen Anteil von 10 Prozent.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_45e12505ed3eb72223d8fa2a3497e94d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt- und Verkehrsplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberschlesienstraße 16

    47807 Krefeld

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Krefeld

    Verfahrensablauf

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.

    Fristen

    Hinweise für Krefeld

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    Kosten

    Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Links
    • Datenschutzhinweise nach Artikel 14 DSGVO

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de