Erschließungsbeitrag Erhebung
Die Gemeinden erheben Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für die zum Anbau vorgesehenen Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Erschließungsbeiträge fallen nur für die erstmalige endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen (öffentliche Straßen, Wege und Plätze) an. Werden diese zu einem späteren Zeitpunkt erneuert, verbessert oder umgebaut, so werden hierfür Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) erhoben.
Die Stadt Krefeld ist gesetzlich verpflichtet, Erschließungsbeiträge zu erheben. Grundlage für die Erhebung ist das Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der jeweils geltenden Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Krefeld.
Grundlagen für die Berechnung des Erschließungsbeitrages sind die Grundstücksfläche und die Zahl der auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Vollgeschosse ermittelt (maßgebend hierfür: Erschließungsbeitragssatzung 2017).
Auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet werden 90 Prozent der beitragsfähigen Ausbaukosten verteilt. Die Stadt trägt den gesetzlich vorgeschriebenen Anteil von 10 Prozent.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Krefeld
Verfahrensablauf
Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Links
- Datenschutzhinweise nach Artikel 14 DSGVO
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
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