Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Durch einen Vorbescheid kann vorab über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage, zu denen die Fragen des Standorts gehören, entschieden werden.
Genehmigungsbedürftige Anlagen sind alle im Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) abschließend aufgeführten Anlagen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
Vor jeder Antragstellung sollte sich der Antragsteller mit der Genehmigungsbehörde in Verbindung setzen, um Inhalt und Umfang des Antrages abzustimmen.
Voraussetzungen
Hinweise für Bielefeld
Voraussetzung für die Erteilung eines Vorbescheides ist, dass die Genehmigungsfähigkeit der geplanten Anlage insgesamt aufgrund einer vorläufigen Prüfung bzw. einer vorläufigen Beurteilung bejaht werden kann.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2023
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