Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Der Immissionsschutz ist ein Bereich des Umweltschutzes, der sich insbesondere mit den Themen Luftverunreinigungen, Lärm und Gerüche befasst. Auch Licht, Wärme oder Erschütterungen können in den Bereich fallen.
Anlagen, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen bedürfen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Welche Anlagen im Einzelnen genehmigungspflichtig sind, ist in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV festgelegt. Für beabsichtigte Vorhaben auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen, ist die Untere Immissionsschutzbehörde der Städteregion Aachen zuständig.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Städteregion Aachen
Bei gewerblichen Anlagen sind grundsätzlich drei Verfahrensarten für die Genehmigung denkbar:
1.) Baugenehmigung
2.) Genehmigung nach BImSchG im vereinfachten Verfahren
3.) Genehmigung nach BImSchG im Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
Genehmigungsanträge für Verfahren nach dem BImSchG sind umfangreich. Bevor ein Genehmigungsverfahren eingeleitet wird, empfiehlt es sich, ein Vorgespräch zu führen.
Voraussetzungen
- Aus dem von Ihnen eingereichten Antrag sowie den erforderlichen Dokumenten muss die zuständige Behörde die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
- Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides hervorgehen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Städteregion Aachen