Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG
Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Der Betrieb bestimmter Anlagen kann zu Luftverunreinigungen, Lärm, Gerüchen, Erschütterungen und anderen Belastungen für die Umwelt führen und dadurch eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung oder zumindest eine Anzeige nach dem BImSchG notwendig machen. Das gleiche gilt für bauliche Veränderungen der Anlage und der Produktionsabläufe.
Diese Genehmigungen können Sie bei uns beantragen bzw. eine solche Anzeige uns gegenüber machen.
Die unten genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner informieren sie gerne über die voraussichtlich zu erwartenden Gebühren und beantworten auch sonstige Fragen die im Zusammenhang mit Ihrem Betrieb stehen.
Rechtliche Grundlagen
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie verschiedene Bundesimmissionsschutzverordnungen (z. B. 4. und 9.BImSchV), Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie baurechtliche und naturschutzrechtliche Vorschriften, u. a.
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Ansprechpartner
66/3 Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02162/39-1242 (Martina Baudendistel)
E-Mail: Umweltschutz@kreis-viersen.de
Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 52 Entsorgungsanlagen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 (0)211 475-0
E-Mail: Dez52.Zulassung@brd.nrw.de
Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 53 Sonstige Anlagen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 (0)211 475-0
E-Mail: Dez53.Zulassung@brd.nrw.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage
- erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen zur Anlage
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)
Voraussetzungen
- Aus dem von Ihnen eingereichten Antrag sowie den erforderlichen Dokumenten muss die zuständige Behörde die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
- Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides hervorgehen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2023
Stichwörter
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