Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG ErteilungOnline erledigen

    Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

    Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.

    Beschreibung

    Hinweise für Remscheid

    Die Errichtung einer Neuanlage, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder Ihres Betriebes geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder die Allgemeinheit, die Nachbarn gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen können, bedürfen gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) einer Genehmigung.

    Die Anlagen, die die vorgenannten Kriterien erfüllen, stehen im Anhang der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Bundesimmissionsschutzverordnung). Dabei sind für bestimmte Anlagen Leistungen oder Kapazitäten festgelegt. Es werden zwei Arten von Genehmigungsverfahren, die je nach Leistungen oder Kapazitäten der Anlage festgelegt sind, unterschieden:

    1. Förmliches Verfahren mit öffentlicher Bekanntmachung des Vorhabens sowie der Auslegung des Antrags und der Unterlagen
    2. Vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung

    Für das Genehmigungsverfahren stellt der Bund die Online-Dienstleistung "ELiA-Online" (ELiA = Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) bundesweit zur Verfügung. Dieser Dienst  befindet sich aktuell in einer finalen Testphase im Land Schleswig-Holstein und kann noch nicht für Anträge genutzt werden. Die Nutzung in weiteren Bundesländern, wie auch in NRW, wird derzeit vorbereitet und steht somit auch in Remscheid in Kürze zur Verfügung. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_492d7d257358075aa35a7252ce8609ee

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Betrieblicher Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Elberfelder Straße 32-36

    42853 Remscheid

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage
    • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
    • Erläuterungen zur Anlage
    • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)

    Formulare

    Hinweise für Remscheid

    Voraussetzungen

    • Aus dem von Ihnen eingereichten Antrag sowie den erforderlichen Dokumenten muss die zuständige Behörde die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
    • Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides hervorgehen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Remscheid

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Remscheid

    Fristen

    Hinweise für Remscheid

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Remscheid

    Weitere Informationen

    Hinweise für Remscheid

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de