Hundehaltung Anmeldung

    Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder eines Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Jede Halterin/jeder Halter ist verpflichtet, ihren/seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme schriftlich oder persönlich anzumelden.

    Die Steuerpflicht der Hundehalterin/des Hundehalters beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.

    Die Hundesteuer wird in der Regel Anfang des Jahres für das gesamte Jahr durch einen Bescheid festgesetzt.
    Besteht die Steuerpflicht für das gesamte Kalenderjahr, so wird die Steuer am 01.04. jeden Jahres mit dem Jahresbetrag fällig. Auf Antrag kann die Steuer auch in halbjährlichen Raten gezahlt werden, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wird und die jeweiligen Raten mehr als 20 € betragen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    20.2 Steuern und Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder – bei Hunden bestimmter Rassen – einer anerkannten sachverständigen Stelle
    • Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
    • Besondere Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden)
    • Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)
    • Bei einem Umzug: eventuell bereits vorhandene Erlaubnis einer anderen Behörde 

    Formulare

     Jede Behörde nutzt selbst erstellte Formulare zur Beantragung. 

    Voraussetzungen

    Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

    • volljährig sein 
    • die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
    • in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen 
    • sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist 
    • eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
    • und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)

    Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kamen

    Verfahrensablauf

    • Onlineformular ausfüllen
    • Unterlagen hochladen
    • Antrag absenden
    • Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
    • Entscheidung der Behörde
    • Gebühr bezahlen 

    Fristen

    Hinweise für Kamen

    Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden.

    Bearbeitungsdauer

    Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann nicht festgelegt werden. Diese ist je Behörde unterschiedlich. Durchschnittlich kann man mit 10-15 Werktagen rechnen, wenn der Antrag vollständig vorliegt.

    Kosten

    Die Kosten für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis richten sich grundsätzlich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW), Tarifstelle 18a. Sie können je nach Aufwand und Einzelfall variieren und lassen sich daher nicht verallgemeinern.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kamen

    Grundsätzlich besteht für alle Hunde ein Leinenzwang. Nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile kann auf die Leine verzichtet werden, wenn sichergstellt ist, dass der Hund im Einwirkungsbereich der haltenden Person bleibt. Dies gilt nicht für gefährliche Hunde! Für Große Hunde (ausgewachsen Schulter >= 40 cm und/oder Gewicht >= 20 kg) ist zusätzlich eine Anzeige über die Haltung des Hundes notwendig (siehe Anzeige Haltung großer Hund). Für Hunde bestimmter Rassen bzw. sog. gefährliche Hunde ist vor der Aufnahme in den Haushalt eine Erlaubnis erforderlich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.03.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Kamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de