Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Jede Halterin/jeder Halter ist verpflichtet, ihren/seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme schriftlich oder persönlich anzumelden.
Die Steuerpflicht der Hundehalterin/des Hundehalters beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
Die Hundesteuer wird in der Regel Anfang des Jahres für das gesamte Jahr durch einen Bescheid festgesetzt.
Besteht die Steuerpflicht für das gesamte Kalenderjahr, so wird die Steuer am 01.04. jeden Jahres mit dem Jahresbetrag fällig. Auf Antrag kann die Steuer auch in halbjährlichen Raten gezahlt werden, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wird und die jeweiligen Raten mehr als 20 € betragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder – bei Hunden bestimmter Rassen – einer anerkannten sachverständigen Stelle
- Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
- Besondere Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden)
- Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)
- Bei einem Umzug: eventuell bereits vorhandene Erlaubnis einer anderen Behörde
Formulare
Voraussetzungen
Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- volljährig sein
- die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
- sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist
- eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)
Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kamen
- Hundesteuersatzung der Stadt Kamen
- Informationsbogen DSGVO Hundesteuer
Verfahrensablauf
- Onlineformular ausfüllen
- Unterlagen hochladen
- Antrag absenden
- Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
- Entscheidung der Behörde
- Gebühr bezahlen
Fristen
Hinweise für Kamen
Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kamen
Grundsätzlich besteht für alle Hunde ein Leinenzwang. Nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile kann auf die Leine verzichtet werden, wenn sichergstellt ist, dass der Hund im Einwirkungsbereich der haltenden Person bleibt. Dies gilt nicht für gefährliche Hunde! Für Große Hunde (ausgewachsen Schulter >= 40 cm und/oder Gewicht >= 20 kg) ist zusätzlich eine Anzeige über die Haltung des Hundes notwendig (siehe Anzeige Haltung großer Hund). Für Hunde bestimmter Rassen bzw. sog. gefährliche Hunde ist vor der Aufnahme in den Haushalt eine Erlaubnis erforderlich.
Weitere Informationen
Hinweise für Kamen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.03.2022
Stichwörter
Hinweise für Kamen