Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
Beschreibung
Hinweise für Werl
Nach der Anmeldung des Hundes erfolgt der Versand der Hundemarke mit Gebührenbescheid! Bei der Abmeldung benötigen wir die Hundemarke und einen Nachweis über den Verbleib des Tieres. Bei Zuzug nach Werl ist der Hund am alten Wohnort abzumelden.
Nutzen Sie hierzu ganz bequem unseren Online-Service.
Bei Anmeldung eines Hundes mit einer Schulterhöhe über 40 Zentimeter oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm besteht Anzeigepflicht bei der Abteilung für Sicherheit und Ordnung, Stephanie Nickel. Dieser bedarf es grundsätzlich bei der Haltung gefährlicher Hunde (Kampfhunde).
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Werl
- Personalausweis
- Reisepass
- Bei Anmeldung eines 20/40 Hundes müssen bei der Anzeige Kopie des Hundesteuerbescheides, Chipnummer, Sachkundenachweis und Haftpflichtversicherung vorgelegt werden!
Formulare
Voraussetzungen
Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- volljährig sein
- die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
- sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist
- eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)
Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 3,10 und 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
Verfahrensablauf
- Onlineformular ausfüllen
- Unterlagen hochladen
- Antrag absenden
- Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
- Entscheidung der Behörde
- Gebühr bezahlen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Werl
82,00 Euro pro Hund
2 Hunde je Hund 94,00 Euro
3 und mehr je Hund 106,00 Euro
Befreiung:
1. Wer sich bis zu 2 Monaten hier aufhält und seinen Hund sonst irgendwo versichert hat oder dort befreit ist (Nachweis)
2. für Hunde, die ausschließlich zum Schutz oder zur Hilfe Tauber, Blinder oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen: B, BI, aG, H)
3. Hunden von Schäfern in der erforderlichen Anzahl
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.03.2022