Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Die Hundesteueranmeldung und -abmeldung können Sie online unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" persönlich, schriftlich oder telefonisch beim Amt für Finanzen, Abt. Steuern vornehmen.
Wenn Ihr Hund größer als 40 cm (Widerristhöhe) oder schwerer als 20 kg ist bzw. werden kann, ist die Anmeldung online unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" vorzunehmen. Dann geht automatisch die Haltungsanzeige beim Ordnungsamt ein.
Handelt es sich um einen Hund bestimmter Rasse (§10 LHundG NRW) oder um einen gefährlichen Hund (§ 3 LHundG NRW), ist die Anmeldung ebenfalls unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" vorzunehmen. In diesem Fall wird die Haltungserlaubnis automatisch beim Ordnungsamt beantragt.
Wichtig:
Vor der Anschaffung eines solchen Hundes klären Sie bitte, ob Sie die besonderen Vorschriften des Landeshundegesetzes erfüllen. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie beim zuständigen Mitarbeitenden des Ordnungsamtes, zu finden unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen - Hunde (Pflichten zur Hundehaltung)".
Eine Verlängerung der Haltungserlaubnis sowie die Befreiung von der Maulkorb-/ Leinenpflicht für §3 und §10 Hunde des LHundG NRW kann separat online beantragt werden. Sie finden die Informationen dazu ebenfalls unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".
Anmeldung:
Bitte melden Sie Ihren Hund innerhalb von 2 Wochen nach Anschaffung an. Die Anmeldung erfolgt dann zum 1. des Folgemonats. Falls Sie aus einer anderen Kommune mit Ihrem Hund zugezogen sind, melden Sie bitte Ihren Hund in der vorherigen Kommune ab.
Wir benötigen für die Anmeldung des Hundes:
- Ihren Namen und Ihre Adresse
- Bei Umzug den Tag des Zuzugs nach Paderborn
- Bei Neuanschaffung den Tag der Aufnahme des Hundes
- die Hunderasse (bei Mischlingen auch Kreuzungsart angeben)
- die Anzahl der anzumeldenden Hunde
Abmeldung:
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, nachdem der Hund nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt.
Wir benötigen für die Abmeldung:
- Ihren Namen und Ihre Adresse
- Ihr Kassenzeichen
- den Tag, ab dem Ihr Hund nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt und zudem den Namen und die Anschrift des neuen Hundehalters
Auch bei Wegzug in eine andere Stadt muss der Hund abgemeldet werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder – bei Hunden bestimmter Rassen – einer anerkannten sachverständigen Stelle
- Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
- Besondere Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden)
- Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)
- Bei einem Umzug: eventuell bereits vorhandene Erlaubnis einer anderen Behörde
Formulare
Voraussetzungen
Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- volljährig sein
- die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
- sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist
- eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)
Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Paderborn
§ 8 der Hundesteuersatzung der Stadt Paderborn
§ 3 LHundG NRW
§ 10 LHundG NRW
§ 11 LHundG NRW
Verfahrensablauf
- Onlineformular ausfüllen
- Unterlagen hochladen
- Antrag absenden
- Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
- Entscheidung der Behörde
- Gebühr bezahlen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Weitere Informationen
Hinweise für Paderborn
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.03.2022
Stichwörter
Hinweise für Paderborn