Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Große Hunde sind Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 40 cm und/oder einem Gewicht von mindestens 20 kg. Die Haltung solcher Hunde muss beim Ordnungsamt angezeigt werden.
Gefährliche Hunde i. S. des Landeshundegesetzes NRW sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden; außerdem Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde. Für die Haltung dieser Hunde benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis. Gleiches gilt für Hunde bestimmter Rassen gem. § 10 LhundG NRW. Dies sind Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Das Mindestalter für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen beträgt 18 Jahre.
Die Haltungserlaubnisse für gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen sind vor dem Einzug des Hundes zu beantragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lemgo
Haltungsanzeige großer Hund
- Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis
- Mikrochip
Erlaubnisantrag gefährlicher Hund
- Nachweis eines besonderen privaten Interesses an der Haltung eines solchen Hundes
- Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 500.000 €, sonstige Schäden mind. 250.000 €)
- Sachkundenachweis gem. § 6 LHundG
- Führungszeugnis
- Erklärung über eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
- Mikrochip
Erlaubnisantrag Hund bestimmter Rasse
- Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 500.000 €, sonstige Schäden mind. 250.000 €)
- Sachkundenachweis gem. § 6 LHundG
- Führungszeugnis
- Erklärung über eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
- Mikrochip
Formulare
Voraussetzungen
Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- volljährig sein
- die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
- sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist
- eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)
Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 3,10 und 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
Verfahrensablauf
- Onlineformular ausfüllen
- Unterlagen hochladen
- Antrag absenden
- Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
- Entscheidung der Behörde
- Gebühr bezahlen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.03.2022
Stichwörter
Hinweise für Lemgo