Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
Beschreibung
Hinweise für Kalletal
Sobald ein Hund im Haushalt aufgenommen wird, ist eine Anmeldung zur Hundesteuer erforderlich. Falls Sie und Ihr Hund verzogen sind, der Hund einen neuen Haltenden hat oder der Hund verstorben ist, ist eine Abmeldung erforderlich.
Hund anmelden
Beginn der Steuerpflicht
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats. Sollten Sie einen großen Hund halten, der im ausgewachsenen Zustand größer als 40 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilogramm wird, ist zusätzlich eine Anzeige der Haltung eines großen Hundes bei der Gemeinde Kalletal zwingend erforderlich.
Hund abmelden
Falls Sie und Ihr Hund verzogen sind, der Hund einen neuen Haltenden hat oder der Hund verstorben ist, ist eine Abmeldung erforderlich. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert und sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt. Bei Wegzug aus der Gemeinde endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt. Denken Sie bitte daran, dass eine Abmeldung Ihres Hundes nicht automatisch erfolgt. Bei Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kalletal
Hund anmelden:
- Persönliche Angaben des Haltenden sowie Angaben zum Hund (Name, Rasse und Alter)
- Sachkundenachweis, Nachweise über Tierhalterhaftpflicht und Mikrochip (ggf.)
Hund abmelden:
- Persönliche Angaben des Haltenden
- Nachweis über die Einschläferung des Tierarztes/der Tierärztin (ggf.)
Formulare
Voraussetzungen
Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- volljährig sein
- die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
- sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist
- eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)
Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 3,10 und 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
Verfahrensablauf
- Onlineformular ausfüllen
- Unterlagen hochladen
- Antrag absenden
- Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
- Entscheidung der Behörde
- Gebühr bezahlen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Kalletal
Hund anmelden
- Die Steuer für einen Hund beträgt jährlich 76 Euro.
- Bei zwei Hunden beträgt die Steuer pro Hund jährlich 88 Euro.
- Ab dem dritten Hund werden pro Hund 100 Euro fällig.
- Die Steuer für einen gefährlichen Hund beträgt jährlich 540 Euro.
- Bei zwei oder mehreren gefährlichen Hunden beträgt die Steuer jährlich 675 Euro je Hund.
Außerdem wird bei jeder Anmeldung eines großen Hundes eine einmalige Gebühr von 25 Euro fällig (zuständig ist hier das Ordnungsamt).
Vergünstigung/Befreiung
Gründe für Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung sind der Hundesteuersatzung zu entnehmen.
Hund abmelden
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Weitere Informationen
Hinweise für Kalletal
Der Hundesteuerbescheid sowie die Hundesteuermarke werden nach der Anmeldung zur Hundesteuer zugesandt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.03.2022
Stichwörter
Hinweise für Kalletal