Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
Beschreibung
Hinweise für Blomberg
Zu unterscheiden ist zwischen
- der Haltungsanzeige für einen großen Hund (A),
- der Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund (B)
- der Haltungserlaubnis für Hunde bestimmter Rassen (C).
A. Haltungsanzeige für einen großen Hund:
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
Benötigt werden:
- Anzeigevordruck (Siehe Onlinedienstleistung - Formular "Anzeige der Haltung eines großen Hundes")
- Sachkundenachweis (ausführliche Informationen hierzu weiter unten auf dieser Seite)
- Haftpflichtversicherungsnachweis: Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen.
- Nachweis über die Mikrochipkennzeichnung: Im Rahmen der Mikrochippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Wenn Ihr Hund noch nicht gechipt ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt und nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.
B. Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund
Für Hunde folgender Rassen ist eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Hundehaltung erforderlich:
American Staffordshire Terrier / Bullterrier / Pittbull Terrier / Staffordshire Bullterrier
Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
Benötigt werden:
- Antrag (siehe Onlinedienstleistung - Formular "Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder bestimmter Rasse")
- Sachkundenachweis (ausführliche Informationen hierzu weiter unten auf dieser Seite)
- Führungszeugnis
- Haftpflichtversicherungsnachweis: Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen
- Nachweis über die Mikrochipkennzeichnung: Im Rahmen der Mikrochippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Wenn Ihr Hund noch nicht gechipt ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt und nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.
- Nachweis des besonderen öffentlichen oder privaten Interesses an der Hundehaltung
Weitere Voraussetzungen:
- Volljährigkeit: Halter:in muss das 18. Lebensjahr vollendet haben
- Leinenführigkeit: Halter:in muss in der Lage sein, den gefährlichen Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
- Ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung: Sie müssen nachweisen, dass Sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen für Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder den Zwinger getroffen haben, um ein Entweichen und Entlaufen Ihres Hundes zu verhindern
C. Haltungserlaubnis für einen Hund bestimmter Rassen
Für Hunde folgender Rassen ist eine Erlaubnis zur Hundehaltung erforderlich:
Alano / American Bulldog / Bullmastiff / Dogo Argentino / Fila Brasileiro / Mastiff / Mastino Espanol / Mastino Napoletano / Rottweiler / Tosa Inu
Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
Benötigt werden:
- Antrag (siehe Onlinedienstleistung - Formular "Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder bestimmter Rasse")
- Sachkundenachweis (ausführliche Informationen hierzu weiter unten auf dieser Seite)
- Führungszeugnis
- Haftpflichtversicherungsnachweis: Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen.
- Nachweis über die Microchipkennzeichnung: Im Rahmen der Mikrochipung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Wenn Ihr Hund noch nicht gechipt ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt und nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.
Weitere Voraussetzungen:
- Volljährigkeit: Halter:in muss das 18. Lebensjahr vollendet haben
- Ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung: Sie müssen nachweisen, dass Sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen für Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder den Zwinger getroffen haben, um ein Entweichen und Entlaufen Ihres Hundes zu verhindern
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Ansprechpartner
Bürgerbüro (Bürgerservice und Ordnung)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05235 504-444
Fax: 05235 504-450
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Blomberg
Haltungsanzeige großer Hund
- Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis
- Mikrochip
Erlaubnisantrag gefährlicher Hund
- Nachweis eines besonderen privaten Interesses an der Haltung eines solchen Hundes
- Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 500.000 €, sonstige Schäden mind. 250.000 €)
- Sachkundenachweis gem. § 6 LHundG
- Führungszeugnis
- Erklärung über eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
- Mikrochip
Erlaubnisantrag Hund bestimmter Rasse
- Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 500.000 €, sonstige Schäden mind. 250.000 €)
- Sachkundenachweis gem. § 6 LHundG
- Führungszeugnis
- Erklärung über eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
- Mikrochip
Formulare
Voraussetzungen
Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- volljährig sein
- die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
- sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist
- eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)
Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 3,10 und 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
Verfahrensablauf
- Onlineformular ausfüllen
- Unterlagen hochladen
- Antrag absenden
- Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
- Entscheidung der Behörde
- Gebühr bezahlen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Blomberg
Es entstehen Verwaltungsgebühren zwischen 45 und 120 € für Erlaubnisse nach § 4 LHundG NRW für gefährliche Hunde und für Hunde bestimmter Rassen.
Für die Entgegennahme der Anzeige über die Haltung eines Hundes im Sinne von § 11 Abs. 1 LHundG NRW ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € zu entrichten.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.03.2022
Stichwörter
Hinweise für Blomberg