Hundehaltung AnmeldungOnline erledigen

    Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder eines Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.

    Beschreibung

    Hinweise für Blomberg

    Zu unterscheiden ist zwischen

    • der Haltungsanzeige für einen großen Hund (A),
    • der Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund (B)
    • der Haltungserlaubnis für Hunde bestimmter Rassen (C). 

    A. Haltungsanzeige für einen großen Hund:

    Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.

    Benötigt werden:

    • Anzeigevordruck (Siehe Onlinedienstleistung - Formular "Anzeige der Haltung eines großen Hundes")
    • Sachkundenachweis (ausführliche Informationen hierzu weiter unten auf dieser Seite)
    • Haftpflichtversicherungsnachweis: Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen.
    • Nachweis über die Mikrochipkennzeichnung: Im Rahmen der Mikrochippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Wenn Ihr Hund noch nicht gechipt ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt und nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.  


    B. Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund

    Für Hunde folgender Rassen ist eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Hundehaltung erforderlich:

    American Staffordshire Terrier / Bullterrier / Pittbull Terrier / Staffordshire Bullterrier                       

    Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

    Benötigt werden:

    • Antrag (siehe Onlinedienstleistung - Formular "Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder bestimmter Rasse")
    • Sachkundenachweis (ausführliche Informationen hierzu weiter unten auf dieser Seite)
    • Führungszeugnis
    • Haftpflichtversicherungsnachweis: Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen
    • Nachweis über die Mikrochipkennzeichnung: Im Rahmen der Mikrochippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Wenn Ihr Hund noch nicht gechipt ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt und nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.
    • Nachweis des besonderen öffentlichen oder privaten Interesses an der Hundehaltung

    Weitere Voraussetzungen:

    • Volljährigkeit: Halter:in muss das 18. Lebensjahr vollendet haben
    • Leinenführigkeit: Halter:in muss in der Lage sein, den gefährlichen Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
    • Ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung: Sie müssen nachweisen, dass Sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen für Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder den Zwinger getroffen haben, um ein Entweichen und Entlaufen Ihres Hundes zu verhindern

     

    C. Haltungserlaubnis für einen Hund bestimmter Rassen

    Für Hunde folgender Rassen ist eine Erlaubnis zur Hundehaltung erforderlich:                                 

    Alano / American Bulldog / Bullmastiff / Dogo Argentino / Fila Brasileiro / Mastiff / Mastino Espanol / Mastino Napoletano / Rottweiler / Tosa Inu                                                                                                   

    Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

    Benötigt werden: 

    • Antrag (siehe Onlinedienstleistung - Formular "Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder bestimmter Rasse")
    • Sachkundenachweis (ausführliche Informationen hierzu weiter unten auf dieser Seite)
    • Führungszeugnis
    • Haftpflichtversicherungsnachweis: Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen.
    • Nachweis über die Microchipkennzeichnung: Im Rahmen der Mikrochipung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Wenn Ihr Hund noch nicht gechipt ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt und nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.

    Weitere Voraussetzungen:

    • Volljährigkeit: Halter:in muss das 18. Lebensjahr vollendet haben
    • Ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung: Sie müssen nachweisen, dass Sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen für Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder den Zwinger getroffen haben, um ein Entweichen und Entlaufen Ihres Hundes zu verhindern

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_30572a917366d771f6c7589c417d62e4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Bürgerservice und Ordnung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Martiniturm 1

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05235 504-444

    Fax: 05235 504-450

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Blomberg

    Haltungsanzeige großer Hund

    • Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung 
    • Sachkundenachweis
    • Mikrochip

    Erlaubnisantrag gefährlicher Hund

    • Nachweis eines besonderen privaten Interesses an der Haltung eines solchen Hundes
    • Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 500.000 €, sonstige Schäden mind. 250.000 €)
    • Sachkundenachweis gem. § 6 LHundG
    • Führungszeugnis
    • Erklärung über eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
    • Mikrochip

    Erlaubnisantrag Hund bestimmter Rasse

    • Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 500.000 €, sonstige Schäden mind. 250.000 €)
    • Sachkundenachweis gem. § 6 LHundG
    • Führungszeugnis
    • Erklärung über eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
    • Mikrochip

    Formulare

     Jede Behörde nutzt selbst erstellte Formulare zur Beantragung. 

    Voraussetzungen

    Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

    • volljährig sein 
    • die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
    • in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen 
    • sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist 
    • eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
    • und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)

    Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 3,10 und 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)

     

    Verfahrensablauf

    • Onlineformular ausfüllen
    • Unterlagen hochladen
    • Antrag absenden
    • Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
    • Entscheidung der Behörde
    • Gebühr bezahlen 

    Fristen

    Gesetzliche Fristen sind nicht festgelegt. Sobald Sie beabsichtigen, einen gefährlichen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse zu halten, haben Sie in der Regel vorab die Erlaubnis zu beantragen. Wenn der Hund tatsächlich in den Haushalt aufgenommen wird, sollte die Erlaubnis bereits erteilt worden sein. Bei gefährlichen Hunden ist der Nachweis der Sachkunde sowie der Zuverlässigkeit vor Aufnahme des Hundes im Haushalt zu erbringen. Fristen für das Nachreichen von Unterlagen zu einem unvollständigen Antrag variieren je Behörde.

    Bearbeitungsdauer

    Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann nicht festgelegt werden. Diese ist je Behörde unterschiedlich. Durchschnittlich kann man mit 10-15 Werktagen rechnen, wenn der Antrag vollständig vorliegt.

    Kosten

    Hinweise für Blomberg

    Es entstehen Verwaltungsgebühren zwischen 45 und 120 € für Erlaubnisse nach § 4 LHundG NRW für gefährliche Hunde und für Hunde bestimmter Rassen.

    Für die Entgegennahme der Anzeige über die Haltung eines Hundes im Sinne von § 11 Abs. 1 LHundG NRW ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € zu entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Weitere Informationen

    LHundG NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048 AVerwGebO NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.03.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Blomberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de