Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Hinweise für Rhede
Große Hunde i. S. d. § 11 LHundG NRW (Widerresthöhe 40 cm oder Gewicht 20 kg im ausgewachsenen Alter) müssen beim Ordnungsamt angemeldet werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rhede
- Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder einer anerkannten sachverständigen Stelle
- Aktuelle Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden)
- Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)
Formulare
Voraussetzungen
Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- volljährig sein
- die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
- sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist
- eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)
Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rhede
Landeshundegesetz (LHundG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Rhede
- Onlineformular ausfüllen
- Unterlagen hochladen
- Antrag absenden
- Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
- Entscheidung der Behörde
- Gebühr bezahlen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Rhede
Für die ordnungsrechtliche Anmeldung eines Hundes wird eine Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rhede
Gehaltene Hunde müssen außerdem zur Hundesteuer angemeldet werden.
Nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes sind generell alle Hunde in folgenden Bereichen an einer geeigneten Leine zu führen:
- in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr;
- in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche;
- bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen;
- in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
Unabhängig von den vorstehend beschriebenen Regelungen besteht nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rhede auf Verkehrsflächen und in öffentlichen Park- und Grünanlagen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Wohngebiete, Innenstadt, Gewerbegebiete) für alle Hunde Leinenpflicht. Zu den Verkehrsflächen gehören außer Straßen auch die Wege, Gehwege, Radwege und Plätze. Auf Kinderspielplätzen, Schulhöfen, Bolzplätzen dürfen Hunde oder andere Tiere überhaupt nicht mitgenommen werden. Ausnahme: Blindenhunde.
Auf dem Kommunalfriedhof an der Büssingstraße ist nach der Friedhofssatzung das Mitführen von Hunden grundsätzlich untersagt; ausgenommen sind hier Blindenhunde.
Darüberhinaus bestimmt das Landesforstgesetz, dass Hunde im Wald außerhalb von befestigten Wegen an der Leine zu führen sind.
Eine Hundeauslauffläche gibt es seit dem 21.09.2011 im Stadtgebiet Rhede an der Mittelmannstraße gegenüber der Musikschule.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.03.2022