Hundehaltung AnmeldungOnline erledigen

    Hundehaltung Anmeldung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder eines Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.

    Beschreibung

    Hinweise für Rhede

    Allgemeine Informationen

    Große Hunde i. S. d. § 11 LHundG NRW (Widerresthöhe 40 cm oder Gewicht 20 kg im ausgewachsenen Alter) müssen beim Ordnungsamt angemeldet werden.



    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cb6fdf5b7dee9da786f7441d35c8e906

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    30.3 Fachabteilung: Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 9

    46414 Rhede

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02872 930-0

    Fax: 02872 930-450

    E-Mail: Info@Rhede.de

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhede

    • Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder einer anerkannten sachverständigen Stelle
    • Aktuelle Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden)
    • Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)

    Formulare

     Jede Behörde nutzt selbst erstellte Formulare zur Beantragung. 

    Voraussetzungen

    Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

    • volljährig sein 
    • die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
    • in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen 
    • sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist 
    • eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
    • und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)

    Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhede

    Landeshundegesetz (LHundG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rhede

    • Onlineformular ausfüllen
    • Unterlagen hochladen
    • Antrag absenden
    • Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
    • Entscheidung der Behörde
    • Gebühr bezahlen

    Fristen

    Gesetzliche Fristen sind nicht festgelegt. Sobald Sie beabsichtigen, einen gefährlichen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse zu halten, haben Sie in der Regel vorab die Erlaubnis zu beantragen. Wenn der Hund tatsächlich in den Haushalt aufgenommen wird, sollte die Erlaubnis bereits erteilt worden sein. Bei gefährlichen Hunden ist der Nachweis der Sachkunde sowie der Zuverlässigkeit vor Aufnahme des Hundes im Haushalt zu erbringen. Fristen für das Nachreichen von Unterlagen zu einem unvollständigen Antrag variieren je Behörde.

    Bearbeitungsdauer

    Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann nicht festgelegt werden. Diese ist je Behörde unterschiedlich. Durchschnittlich kann man mit 10-15 Werktagen rechnen, wenn der Antrag vollständig vorliegt.

    Kosten

    Hinweise für Rhede

    Für die ordnungsrechtliche Anmeldung eines Hundes wird eine Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhede

    Gehaltene Hunde müssen außerdem zur Hundesteuer angemeldet werden.


    Nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes sind generell alle Hunde in folgenden Bereichen an einer geeigneten Leine zu führen:

    • in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr;
    • in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche;
    • bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen;
    • in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

    Unabhängig von den vorstehend beschriebenen Regelungen besteht nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rhede auf Verkehrsflächen und in öffentlichen Park- und Grünanlagen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Wohngebiete, Innenstadt, Gewerbegebiete) für alle Hunde Leinenpflicht. Zu den Verkehrsflächen gehören außer Straßen auch die Wege, Gehwege, Radwege und Plätze. Auf Kinderspielplätzen, Schulhöfen, Bolzplätzen dürfen Hunde oder andere Tiere überhaupt nicht mitgenommen werden. Ausnahme: Blindenhunde.

    Auf dem Kommunalfriedhof an der Büssingstraße ist nach der Friedhofssatzung das Mitführen von Hunden grundsätzlich untersagt; ausgenommen sind hier Blindenhunde.

    Darüberhinaus bestimmt das Landesforstgesetz, dass Hunde im Wald außerhalb von befestigten Wegen an der Leine zu führen sind.

    Eine Hundeauslauffläche gibt es seit dem 21.09.2011 im Stadtgebiet Rhede an der Mittelmannstraße gegenüber der Musikschule.

    Weitere Informationen

    LHundG NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048 AVerwGebO NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.03.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de