Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
- Innerhalb bebauter Orts- und Wohnlagen
- in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten-, Grün- und Sportanlagen
- bei öffentlichen Veranstaltungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
- in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten
Generell dürfen Tiere nicht auf Schulhöfe und öffentliche Spielplätze mitgenommen werden sowie in Wasserflächen innerhalb öffentlicher Grünflächen baden.
Weitere Hinweise finden Sie im Informationsblatt zur Anleinpflicht im Bereich Downloads.
Eine Hundefreilauffläche finden Sie in Sankt Augustin-Niederpleis, Schulstraße.
Verunreinigungen
Bitte beseitigen Sie Hundekot und andere Verunreinigungen Ihres Vierbeiners. Ausgenommen hiervon sind Blinde und hochgradig Sehbehinderte, die Blindenhunde mit sich führen.
Erlaubnispflichtige und anzeigepflichtige Hunde
Für Personen, die bestimmte Hunde halten, besteht eine Erlaubnis- und Anzeigepflicht, wobei die Hunde zur besseren Übersicht in Kategorien eingeordnet werden. Nähere Informationen hierzu können Sie dem Informationsblatt für große Hunde und dem Informationsblatt gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen entnehmen.
Verstöße gegen die oben stehenden Verpflichtungen können mit einem Bußgeld belegt werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
- Anmeldeformular (Hunde bestimmter Rassen, gefährliche Hunde, große Hunde) mit den dort genannten Belegen und Nachweisen
Im Einzelfall können darüber hinaus noch weitere Unterlagen notwendig sein.
Formulare
Voraussetzungen
Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- volljährig sein
- die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
- sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist
- eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)
Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 3,10 und 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
Verfahrensablauf
- Onlineformular ausfüllen
- Unterlagen hochladen
- Antrag absenden
- Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
- Entscheidung der Behörde
- Gebühr bezahlen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Sankt Augustin
Bitte melden Sie Ihren Hund zusätzlich noch bei der Steuerverwaltung der Stadt Sankt Augustin an. Eine automatische Anmeldung durch das Ordnungsamt erfolgt nicht.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.03.2022
Stichwörter
Hinweise für Sankt Augustin