Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Große Hunde:
Große Hunde (40/20) müssen nicht nur wegen der Steuerpflicht sondern nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) auch beim Ordnungsamt gemeldet werden.
- Hunde, die eine Widerristhöhe von 40 cm haben (§ 11 LHundG NRW) oder
- Hunde, die schwerer als 20 kg sind (§ 11 LHundG NRW).
Beispiele: Schäferhund, Labrador, Golden Retriever, Dobermann usw.
Gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen (§§ 3, 10 Abs. 1 LHundG NRW)
Gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen müssen nicht nur beim Steueramt versteuert werden. Diese Hunde sind nach dem Landeshundegesetz genehmigungspflichtig bzw. bedarf es einer Erlaubnis:
- § 3 LHundG NRW
Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden
- § 10 LHundG NRW
Rottweiler, American Bulldog, Alano, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Für diese Hunde gelten besondere Einschränkungen, z. B.
- Erlaubnis des Ordnungsamtes vor der Anschaffung
- Solange keine Verhaltensprüfung absolviert wurde, immer mit Maulkorb und Leine
- Vor Erteilung der Erlaubnis prüft das Ordnungsamt, ob der Hund ausbruchsicher untergebracht wird.
Das Halten eines nicht versteuerten oder nicht angezeigten (großen) Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Bitte beachten Sie: Der Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme beim Steueramt anzumelden.
Bitte nutzen Sie hierfür die Onlinedienstleistung.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder – bei Hunden bestimmter Rassen – einer anerkannten sachverständigen Stelle
- Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
- Besondere Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden)
- Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)
- Bei einem Umzug: eventuell bereits vorhandene Erlaubnis einer anderen Behörde
Formulare
Voraussetzungen
Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- volljährig sein
- die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
- sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist
- eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)
Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eitorf
Verfahrensablauf
Hinweise für Eitorf
- Vorgehen Anmeldung (große Hunde etc.)
Die Anzeige zur Haltung eines großen Hundes gem. § 11 LHundG oder der Antrag gem. § 4 LHundG NRW kann beim Ordnungsamt mittels Vordruck schriftlich, per E-Mail, persönlich oder über die Onlinedienstleistung eingereicht werden. Für eine schnelle Bearbeitung nutzen Sie bitte die Onlinedienstleistung.
- Vorgehen Anmeldung (Steueramt)
Hunde können beim Steueramt vor Ort oder online angemeldet werden.
Der Hundesteuerbescheid sowie die Hundesteuermarke werden nach der Anmeldung zur Hundesteuer zugesandt.
- Vorgehen Abmeldung
Eine Abmeldung kann online oder gegen Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung erfolgen. Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung zurückzugeben oder einzusenden. Nach der Abmeldung von der Hundesteuer ergeht ein entlastender Hundesteuerbescheid.
- Vorgehen Antrag Hundesteuer-Ersatzmarke
Grundsätzlich erfolgt die Zusendung einer Hundesteuermarke mit dem ersten Festsetzungsbescheid zur Hundesteuer. Diese Marke gilt, solange der Hund vom Halter im Stadtgebiet gehalten wird.
Eine Ersatzmarke kann bei Verlust gegen Zahlung einer Schutzgebühr von 3,20 € im Rathaus beantragt werden.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Eitorf
schnellstmöglich
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.03.2022
Stichwörter
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