Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Für die Haltung eines Hundes sind Sie in folgenden Fällen verpflichtet eine Haltungserlaubnis zu beantragen:
- Es handelt sich um einen großen Hund nach §11 LHundG NRW - Widerristhöhe mindestens 40 cm oder Gewicht von mindestens 20 Kilogramm sobald der Hund ausgewachsen ist
- Es handelt sich um einen Hund, bei dem eine Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt wurde (§3 LHundG NRW). Grundsätzlich wird bei den Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier (reinrassig oder in Kreuzung mit anderen Hunden) eine Gefährlichkeit vermutet. Zusätzlich kann bei Ihrem Hund im Einzelfall eine Gefährlichkeit festgestellt worden sein
- Ihr Hund gehört zu folgenden Rassen (§10 LHundG NRW): Alano, American Bulldog, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweilder und Tosa Inu sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden
Hinweis: Hunde mit der Bezeichnung "Old English Bulldog" sind nicht unbedingt als Kreuzung im Sinne des §10 Absatz 1 LHundG NRW anzusehen. Bei diesen ist eine Phänotyp-Bestimmung durch das Ordnungsamt erforderlich bzw. ggf. durch das Kreisveterinäramt, die zu einer Einzelfallentscheidung auf Basis Größe und Rasse führt.
Sie finden unter Unterlagen die erforderlichen Nachweise. Wenn die Voraussetzungen nicht nachgewiesen werden, kann Ihr Tier beschlagnahmt werden und Sie müssen mit Bußgeldern rechnen.
Zu weiteren Leistungen wie Befreiung von Leinenzwang, Durchführung einer Verhaltensprüfung, Prüfung Ihrer Sachkunde zur Führung eines Hundes, Befreiung von den Verpflichtungen zur Hundehaltung und zur Anmeldung eines Kampfhundes wenden Sie sich bitte per email an das Ordnungsamt. Diese Sonderfälle müssen individuell geprüft werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Honnef
Sie müssen folgende Nachweise erbringen:
- Sachkunde in der Führung des Hundes (Großer Hund, Gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen), nachzuweisen über eine Sachkundebescheinigung oder über andere Nachweise (z.B. Tierärtzin oder Tierarzt)
- Fähigkeit, den Hund sicher an der Leine zu führen (gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen), bei großen Hunden Bestätigung Kenntnis der Leinenpflicht
- Sachkundebescheinigung vom Veterinäramt (gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen)
- Volljährigkeit (gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen)
- Zuverlässigkeitsnachweis nach §7 LHundG NRW (gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen), beim großen Hund kann dieser Nachweis in einigen Fällen gefordert werden
- Hundehalter-Haftpflichtversicherung gemäßt §5 Abs. 5 LHundGNRW (Großer Hunde gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen)
- Kennzeichnung des Hundes gemäß §4 Abs. 1 Nrn. 6 LHundG NRW (Mikrochip) (Großer Hunde, gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen)
- Nachweis einer ausbruchsicheren und verhaltensgerechten Unterbringung des Hundes gemäß §4 Abs. 1 Nrn. 4 (gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen)
- Nachweis eines besonderen Interesse gemäß §4 Abs. 2 LHundG NRW (besonderes privates oder öffentliches Interesse) (gefährlicher Hund)
- Verständnis der Pflichten im Zusammenhang mit der Hundehaltung (körperliche Konstitution, Einhaltung der Regelung bei Weitergabe/Überlassung des Hundes, Mitführung von Erlaubnissen, Maulkorb-/Anleinzwang, Verbot des gleichzeitigen Führens gefährlicher Hunde, Einfuhr-/Verbringungsverbot) (gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen)
Formulare
Voraussetzungen
Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- volljährig sein
- die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
- sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist
- eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)
Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 3,10 und 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
Verfahrensablauf
- Onlineformular ausfüllen
- Unterlagen hochladen
- Antrag absenden
- Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
- Entscheidung der Behörde
- Gebühr bezahlen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Bad Honnef
- Bei Anmeldung eines großen Hundes fällt eine Gebühr von 25 € an
- Die Gebühren für die Anmeldung eines gefährlchen Hundes oder eines Hundes einer besonderen Rasse sind Einzelfallabhängig
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.03.2022
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