Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
Beschreibung
Hinweise für Engelskirchen
Die Haltung eines Hundes ist unabhängig von der Rasse innerhalb von 2 Wochen nach dessen Aufnahme anzumelden. Haben Sie einen Hund seit Geburt, ist dieser innerhalb von 2 Wochen, nachdem der Hund 3 Monate alt geworden ist, anzumelden. Diese Anmeldung kann online oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen.
Auch Änderungen wie z.B. die Übernahme eines weiteren Hundes sind schriftlich anzuzeigen.
Nach Anmeldung wird die Hundesteuermarke ausgehändigt, die der Hund sichtbar befestigt tragen muss.
Der Hundesteuerbescheid wird später per Post zugesandt.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Engelskirchen
- Hunderasse
Für große Hunde (über 40 cm Widerristhöhe oder über 20 kg) und für Hunde bestimmter Rassen benötigen Sie außerdem noch folgende Unterlagen:
- CHIP-Nummer
- Nachweis über eine Hundehaftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis
- Führungszeugnis (nur für gefährliche Hunde und für Hunde bestimmter Rassen)
Formulare
Voraussetzungen
Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- volljährig sein
- die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
- sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist
- eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)
Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 3,10 und 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
Verfahrensablauf
- Onlineformular ausfüllen
- Unterlagen hochladen
- Antrag absenden
- Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
- Entscheidung der Behörde
- Gebühr bezahlen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.03.2022