Hundehaltung AnmeldungOnline erledigen

    Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder eines Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Sie benötigen eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Hundehaltung, wenn Sie einen Hund der folgenden Rassen, deren Kreuzung untereinander oder mit anderen Rassen halten wollen:

    • Alano,
    • American Bulldog,
    • Bullmastiff,
    • Mastiff,
    • Mastino Espaniol,
    • Mastino Napoletano,
    • Fila Brasileiro,
    • Dogo Agentino,
    • Rottweiler und
    • Tosa Inu.

    Beantragung, Verfahren

    Die Erlaubnis zum Halten eines "Hundes bestimmter Rassen" muss beim Ordnungsamt beantragt werden.

    Der dazu benötigte Antragsvordruck steht als Download zur Verfügung. Zum Ansehen und Ausdrucken benötigen Sie das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader.

    Die Kosten für die Erteilung einer Halteerlaubnis betragen 60,00 Euro. In Fällen der Vermittlung des Hundes aus einem Tierheim beträgt die Gebühr 30,00 Euro.

    Der Antragstellter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    benötigte Unterlagen

    Sachkundenachweis

    Die Überprüfung der erforderlichen Sachkunde wird zum einen durch das Veterinäramt der StädteRegion Aachen, Tel.: 0241/5198-0, durchgeführt. Die Kosten betragen 25,00 Euro. Die erteilte Sachkundebescheinigung ist bei der Ordnungsbehörde zum Nachweis der Sachkunde vorzulegen.

    Zum anderen besteht auch die Möglichkeit, die Sachkundeprüfung bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten Sachverständigenstelle durchzuführen.

    Den Sachkundenachweis brauchen Sie nicht zu erbringen, wenn Sie von vornherein als sachkundig gelten. Das ist der Fall, wenn Sie

    1. Tierarzt sowie Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundestierärzteverordnung sind,
    2. Inhaber eines Jagdscheines sind oder die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben,
    3. eine Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden besitzen (§ 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b Tierschutzgesetz),
    4. Polizeihundeführer sind oder
    5. berechtigt sind, nach § 10 Absatz 3 LHundG NRW Sachkundebescheinigungen zur erteilen.

    Führungszeugnis

    Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist im Bürgerbüro ein Führungszeugnis der Belegart O zu beantragen. Dies wird im Normalfall der Ordnungsbehörde sofort von dort aus weitergeleitet, wenn Sie den Grund der Beantragung angeben. Die Kosten liegen bei 13,00 Euro.

    Haftpflichtversicherungsnachweis

    Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen. Der Nachweis ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B. Versicherungspolice und letzter Einzahlungsbeleg) zu erbringen.

    Nachweis über die Mikrochipkennzeichnung

    Mit dem Mikrochip erhält jeder Hund seine eigene, individuelle und weltweit einmalige Identifikationsnummer, die über ein Lesegerät ermittelt werden kann. Somit lässt sich der Hund dem Besitzer sofort zuordnen. Im Rahmen der Mikrochipkennzeichnung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Die Kosten für die Kennzeichnung liegen bei ca. 35,00 Euro und sind beim Tierarzt zu entrichten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0676c81203587279a36634cea82e52ea

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    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnung und Standesamtswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2022

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    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder – bei Hunden bestimmter Rassen – einer anerkannten sachverständigen Stelle
    • Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
    • Besondere Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden)
    • Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)
    • Bei einem Umzug: eventuell bereits vorhandene Erlaubnis einer anderen Behörde 

    Formulare

     Jede Behörde nutzt selbst erstellte Formulare zur Beantragung. 

    Voraussetzungen

    Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

    • volljährig sein 
    • die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
    • in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen 
    • sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist 
    • eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
    • und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)

    Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 3,10 und 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)

     

    Verfahrensablauf

    • Onlineformular ausfüllen
    • Unterlagen hochladen
    • Antrag absenden
    • Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
    • Entscheidung der Behörde
    • Gebühr bezahlen 

    Fristen

    Gesetzliche Fristen sind nicht festgelegt. Sobald Sie beabsichtigen, einen gefährlichen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse zu halten, haben Sie in der Regel vorab die Erlaubnis zu beantragen. Wenn der Hund tatsächlich in den Haushalt aufgenommen wird, sollte die Erlaubnis bereits erteilt worden sein. Bei gefährlichen Hunden ist der Nachweis der Sachkunde sowie der Zuverlässigkeit vor Aufnahme des Hundes im Haushalt zu erbringen. Fristen für das Nachreichen von Unterlagen zu einem unvollständigen Antrag variieren je Behörde.

    Bearbeitungsdauer

    Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann nicht festgelegt werden. Diese ist je Behörde unterschiedlich. Durchschnittlich kann man mit 10-15 Werktagen rechnen, wenn der Antrag vollständig vorliegt.

    Kosten

    Die Kosten für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis richten sich grundsätzlich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW), Tarifstelle 18a. Sie können je nach Aufwand und Einzelfall variieren und lassen sich daher nicht verallgemeinern.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Weitere Informationen

    LHundG NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048 AVerwGebO NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.03.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de