Hundehaltung Anmeldung

    Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder eines Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Soweit Sie oder andere Personen in Ihrem Haushalt einen Hund halten, müssen Sie ihn innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme zur Hundesteuer anmelden. Wenn der Hund aus dem Wurf einer von Ihnen gehaltenen Hündin stammt, müssen sie ihn innerhalb von vier Wochen, nachdem der Hund sechs Monate alt geworden ist, zur Hundesteuer anmelden.

    Die An- und Abmeldepflicht gilt auch für Hunde, die nicht von natürlichen Personen oder nicht aus persönlichen Zwecken gehalten werden.

    Wenn Ihr Hund zu einer meldepflichtigen Rasse nach dem Landeshundegesetz NRW gehört, müssen Sie ihn zusätzlich bei der Überwachung Hundehaltung beim Ordnungsamt anmelden bzw. eine Haltungserlaubnis beantragen.

    Zur Anmeldung können Sie das neue Online-Anmeldeverfahren nutzen. Weitere Infos siehe unten unter "Online anmelden".

    Bitte beachten Sie:
    Haben Sie Fragen zur Hundesteuer, dann kontaktieren Sie bitte unser Steueramt. Geht es um Fragen zur Anmeldung nach dem Landeshundegesetz (meldepflichtige Rassen), dann richten Sie sich bitte an unser Ordnungsamt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dcf1439236528d526babccc849c6504d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Überwachung nach dem Landeshundegesetz

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-28732

    Fax: 0221 / 221-6569777

    E-Mail: ueberwachung-hundehaltung@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Athener Ring 4

    50765 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-21686 oder siehe unten stehendes Telefonverzeichnis

    Fax: 0221 / 221-21689

    E-Mail: steueramt@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Anmeldeformular
    • gegebenenfalls Nachweis
      über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches
    • gegebenenfalls Kopie
      des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes sowie Nachweise über die besondere Ausbildung des Hundes

    Formulare

     Jede Behörde nutzt selbst erstellte Formulare zur Beantragung. 

    Voraussetzungen

    Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

    • volljährig sein 
    • die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
    • in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen 
    • sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist 
    • eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
    • und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)

    Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    Bitte beachten Sie im Allgemeinen Gebührentarif die Tarifstelle 18a bis 18b.6

    Verfahrensablauf

    • Onlineformular ausfüllen
    • Unterlagen hochladen
    • Antrag absenden
    • Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
    • Entscheidung der Behörde
    • Gebühr bezahlen 

    Fristen

    Gesetzliche Fristen sind nicht festgelegt. Sobald Sie beabsichtigen, einen gefährlichen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse zu halten, haben Sie in der Regel vorab die Erlaubnis zu beantragen. Wenn der Hund tatsächlich in den Haushalt aufgenommen wird, sollte die Erlaubnis bereits erteilt worden sein. Bei gefährlichen Hunden ist der Nachweis der Sachkunde sowie der Zuverlässigkeit vor Aufnahme des Hundes im Haushalt zu erbringen. Fristen für das Nachreichen von Unterlagen zu einem unvollständigen Antrag variieren je Behörde.

    Bearbeitungsdauer

    Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann nicht festgelegt werden. Diese ist je Behörde unterschiedlich. Durchschnittlich kann man mit 10-15 Werktagen rechnen, wenn der Antrag vollständig vorliegt.

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Für die Anmeldung zur Hundesteuer fallen keine Gebühren an.

    Wenn Sie Ihren Hund nach dem Landeshundegesetz auch beim Ordnungsamt anmelden müssen, können Gebühren anfallen:

    für große Hunde 25 Euro;

    für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen je nach Einzelfall. Bitte beachten Sie unsere Informationen unter "Ähnliche Dienstleistungen" dazu.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Weitere Informationen

    LHundG NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048 AVerwGebO NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.03.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de