elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bürgerbüro im Rathaus Rheda
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05242 963-231
Fax: 05242 963-393
Bürgerbüro im Historischen Rathaus Wiedenbrück
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05242 9040-90
Fax: 05242 9040-91
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Formulare
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Verfahrensablauf
Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.
Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.
Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).
Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.
Fristen
unverzüglich
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Kosten
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Weitere Informationen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015
Stichwörter
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück