elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
Hinweise für Herzogenrath
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Besitzpflicht:
Jeder Deutsche muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres im Besitz eines Bundespersonalausweises sein. Dies gilt nicht, wenn man im Besitz eines gültigen Reisepasses ist. Auf Wunsch können Sorgeberechtigte für Kinder unter dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis ausstellen lassen.
Bei der Beantragung ist die persönliche Vorsprache zwingend erforderlich (auch minderjährige): Terminvereinbarung
Entsprechende Informationen, in welche Länder die Einreise nur mit dem Bundespersonalausweis möglich ist, finden Sie unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.
Gültigkeiten:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- nach Vollendung des 24.Lebensjahres: 10 Jahre
Personalausweis wegen Fund/Wiederauffinden melden und (ent-)sperren
- Die Diebstahlanzeige ist bei der Polizei vorzunehmen.
- Fund/das Wiederauffinden Ihres Ausweises unverzüglich Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder der Meldestelle.
- Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) sperren lassen (Sperrhotline 0049 - 116 116, Sperrkennwort mitteilen)
- Wenn Sie durch den Verlust/Diebstahl nicht mehr im Besitz eines gültigen Personaldokumentes sind, müssen Sie sofort einen neuen Ausweis beantragen.
Bei Fund eines fremden evtl. verlorenen oder gestohlenen Ausweises bitte unverzügliche Meldung im Bürgerbüro, in der Meldestelle oder im Fundbüro.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02406 83-0
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herzogenrath
- Einverständniserklärung bei Ausweisangelegenheiten von Personen unter 16 Jahren
- Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- bisheriger Personalausweis oder anderer amtlicher Lichtbildausweis (zum Beispiel: Reisepass)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
- Sind die Personendaten im Melderegister unvollständig oder unrichtig, ist die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde erforderlich.
- Bei Personen unter 16 Jahren:
Wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann den Antrag nur unter Vorlage der von den Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und/oder Mutter) ausgefüllten und unterschriebenen Einverständniserklärung stellen. Die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht sind vorzulegen.
Im Regelfall üben beide Elternteile (Sorgeberechtigte) die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Antrag unterschreiben.
Formulare
Hinweise für Herzogenrath
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.
Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.
Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).
Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.
Fristen
unverzüglich
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Herzogenrath
Etwa 3 bis 4 Wochen (Herstellung durch die Bundesdruckerei).
Kosten
- Sperrung gebührenfrei
- Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: siehe Kontakt
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herzogenrath
Weitere Informationen
Hinweise für Herzogenrath
Neusetzen der PIN: Die persönliche Vorsprache in der zuständigen oder ausstellenden Ausweisbehörde (Bürgerbüro oder Meldestelle) ist zwingend notwendig.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015
Stichwörter
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