Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen
Beschreibung
Hinweise für Köln
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt Sie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind.
Erstantrag auf Niederlassungserlaubnis
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Ansprechpartner
Bezirksausländeramt Nippes
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94285
Fax: 0221 / 221-95480
Bezirksausländeramt Rodenkirchen
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94282
Fax: 0221 / 221-92320
Bezirksausländeramt Chorweiler
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94286
Fax: 0221 / 221-96222
Bezirksausländeramt Kalk
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-21414
Fax: 0221 / 221-98231
Bezirksausländeramt Ehrenfeld
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94284
Fax: 0221 / 221-94360
Bezirksausländeramt Mülheim
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94949
Fax: 0221 / 221-99139
Bezirksausländeramt Innenstadt
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94281
Fax: 0221 / 221-91410
Bezirksausländeramt Porz
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-97100
Fax: 0221 / 221-97200
Bezirksausländeramt Lindenthal
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94283
Fax: 0221 / 221-93340
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Gültiger Nationalpass, inklusive Kopien aller bedruckten Seiten
- Aktuelles biometrisches Passfoto
Das biometrische Passfoto darf nicht älter als drei Monate sein - Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit mindestens 5 Jahren
- Nachweis bezüglich der Sicherstellung des Lebensunterhaltes
- Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Nachweise über Rentenversicherung
Es müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet worden sein. - Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Integrationsnachweise
- Nachweise über ausreichenden Wohnraum
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine gültige Blaue Karte EU (Aufenthaltstitel).
- Sie haben im Rahmen der erteilten Blauen Karte EU eine Ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung ausgeübt und ein Gehalt bezogen, das dem jeweils geltenden jährlichen Mindestbruttogehalt entspricht (dieses beträgt im Jahr 2022 beispielsweise 56.400,00 Euro; für sogenannte Mangelberufe liegt die Grenze im Jahr 2022 bei 43.992,00 Euro).
- Sie möchten Ihre Tätigkeit an einem Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz mit dem entsprechenden Mindestgehalt fortsetzen.
- Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Sie verfügen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
- Sie besitzen eine dauerhafte Beschäftigungserlaubnis.
- Wenn Sie in einem reglementierten Beruf tätig sind, müssen Sie im Besitz der erforderlichen Berufszulassung sein (zum Beispiel Approbation oder Berufserlaubnis).
- Wenn Sie nach 21 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erhalten möchten:
- Sie waren für die Dauer von 21 Monaten im Besitz der Blauen Karte EU und können für diese Zeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen.
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
- Wenn Sie nach 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erhalten möchten:
- Sie waren für die Dauer von 33 Monaten im Besitz der Blauen Karte EU und können für diese Zeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen.
- Sie verfügen über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
- Sie verfügen über Grundkenntnisse der deutschen Rechts und Gesellschaftsordnung.
Bitte beachten Sie: Vom BAMF angebotene Orientierungskurse vermitteln diese Kenntnisse. - Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre haushaltsangehörigen Familienmitglieder.
- Sie haben keine Vorstrafen.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor
Rechtsgrundlage(n)
§ 18c Abs. 2 AufenthG
Verfahrensablauf
- Die Niederlassungserlaubnis ist zu beantragen, bevor die Gültigkeit Ihrer aktuellen Blauen Karte EU abläuft.
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins in der Ausländerbehörde werden Ihre Identität und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der Niederlassungserlaubnis durch die Bundesdruckerei (in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels, kurz: eAT-Karte). Dafür werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Da die eAT-Karte mit einer Online-Ausweisfunktion verbunden ist, müssen Sie sie grundsätzlich persönlich abholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Köln
Für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Erstantrag) wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese Bearbeitungsgebühr muss auch bezahlt werden, wenn der Erstantrag zurückgenommen oder negativ beschieden wurde.
Es können Gebühren bis maximal 150 Euro anfallen.
Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen. Die Gebühren zahlen Sie direkt bei der Antragstellung.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Mindestgehaltsgrenzen werden jährlich zum Jahresende für das Folgejahr im Bundesanzeiger durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat bekanntgegeben und auch auf den entsprechenden Internetseiten aktualisiert.
Sind die Voraussetzungen für die Verlängerung der Blauen Karte EU erfüllt, kann die Niederlassungserlaubnis auch zusätzlich zur Blauen Karte EU erteilt werden. Der gleichzeitige Besitz einer Niederlassungserlaubnis und einer Blauen Karte EU ist möglich.
Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.
Achten Sie darauf, Ihre Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig zu machen. Nur so kann die Ausländerbehörde Ihr Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeiten.
Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch d-NRW Ressort am 15.08.2024