Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für Asylberechtigte
Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für Asylberechtigte
Hinweise für Rahden
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Ausländische Staatsangehörige, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und Asyl begehren, werden zunächst an die zuständige Aufnahmeeinrichtung des jeweiligen Bundeslandes weitergeleitet. Für die Entscheidung über den Asylantrag ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Ausländerbehörde des Kreises Minden-Lübbecke
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 807-20600
Fax: 0571 807-30852
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rahden
Formulare
Hinweise für Rahden
Voraussetzungen
Hinweise für Rahden
Rechtsgrundlage(n)
§ 25 Abs. 1 AufenthG
Verfahrensablauf
Hinweise für Rahden
Fristen
Hinweise für Rahden
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rahden
Kosten
Hinweise für Rahden
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rahden
Weitere Informationen
Hinweise für Rahden
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Rahden