Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für Asylberechtigte

    Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für Asylberechtigte

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Jeder, der vor Verfolgung oder ernsthaftem Schaden in seinem Herkunftsland flieht und nach Deutschland einreist, hat das Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen.

     Asyl ist ein Grundrecht und es ist eine internationale Verpflichtung gemäß des Genfer Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951.

    Das Recht auf Asyl hat Deutschland in seiner Verfassung verankert und es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländer in Anspruch nehmen können.

    Das Bundesamt für Migration und Flüchtling ist für das Asylverfahren und die Entscheidung über den Asylantrag zuständig.

    Personen, die in Deutschland eingereist sind und Asyl begehren, werden zunächst an die für das Bundesland zuständige Landesaufnahmeeinrichtung weitergeleitet. In Nordrhein-Westfalen befindet sich diese in Bochum.

    Asylbewerber erhalten zunächst einen Ankunftsnachweis.

    Im Verlauf des Asylverfahrens werden die Asylantragsteller für die Dauer des Asylverfahrens einer Gemeinde oder Stadt zugewiesen. Für den Kreis Heinsberg sind dies die zehn Städte und Gemeinden Erkelenz, Gangelt, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Selfkant, Übach-Palenberg, Waldfeucht, Wassenberg, Wegberg.

    Für die Zeit des Asylverfahrens stellt die zuständige Ausländerbehörde eine befristete Aufenthaltsgestattung aus, die bis zum rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens regelmäßig verlängert wird.

    Das Asylverfahren endet mit Anerkennung des Asylstatus oder als Flüchtling, dem Gewähren subsidiären Schutzes oder der Feststellung von zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen oder deren Ablehnung. 

    Mit Anerkennung wird dem Asylsuchenden eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.

    Bei einer Ablehnung muss der Asylsuchende die Bundesrepublik verlassen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_06a31939ef20be9bb843ae7594c69651

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Asyl-Verfahren / AE-Erteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Die wesentlichen Grundlagen für das Anerkennungsverfahren sind im Asylgesetz (AsylG) geregelt.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Vorsprachen können nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen oder Sie haben eine Einladung erhalten.

    Für die Terminvereinbarung ist die Onlinedienstleistung "Terminbuchung" zu nutzen. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de