Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für AsylberechtigteOnline erledigen

    Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für Asylberechtigte

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Jeder, der vor Verfolgung oder ernsthaftem Schaden in seinem Herkunftsland flieht und nach Deutschland einreist, hat das Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen.

     Asyl ist ein Grundrecht und es ist eine internationale Verpflichtung gemäß des Genfer Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951.

    Das Recht auf Asyl hat Deutschland in seiner Verfassung verankert und es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländer in Anspruch nehmen können.

    Das Bundesamt für Migration und Flüchtling ist für das Asylverfahren und die Entscheidung über den Asylantrag zuständig.

    Personen, die in Deutschland eingereist sind und Asyl begehren, werden zunächst an die für das Bundesland zuständige Landesaufnahmeeinrichtung weitergeleitet. In Nordrhein-Westfalen befindet sich diese in Bochum.

    Asylbewerber erhalten zunächst einen Ankunftsnachweis.

    Im Verlauf des Asylverfahrens werden die Asylantragsteller für die Dauer des Asylverfahrens einer Gemeinde oder Stadt zugewiesen. Für den Kreis Heinsberg sind dies die zehn Städte und Gemeinden Erkelenz, Gangelt, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Selfkant, Übach-Palenberg, Waldfeucht, Wassenberg, Wegberg.

    Für die Zeit des Asylverfahrens stellt die zuständige Ausländerbehörde eine befristete Aufenthaltsgestattung aus, die bis zum rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens regelmäßig verlängert wird.

    Das Asylverfahren endet mit Anerkennung des Asylstatus oder als Flüchtling, dem Gewähren subsidiären Schutzes oder der Feststellung von zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen oder deren Ablehnung. 

    Mit Anerkennung wird dem Asylsuchenden eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.

    Bei einer Ablehnung muss der Asylsuchende die Bundesrepublik verlassen.

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    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Asyl-Verfahren / AE-Erteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 25 Abs. 1 AufenthG

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

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    Technisch geändert am 05.04.2023

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