Erlaubnis für ein Bewachungsgewerbe erhalten
Hinweise für Lippe
Wollen Sie ein Sicherheitsunternehmen gründen? Hier erfahren Sie mehr über das Bewachungsgewerbe.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
Allgemeine Unterlagen:
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "9", zur Vorlage beim Kreis Lippe - 320.1).
Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde oder online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Sie wird dann direkt dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt übersandt. - Versicherungsbestätigung Haftpflichtversicherung
für die juristische Person:
- Auszug aus dem Handelsregister
- Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt)
- Bescheinigung in Steuersachen (von der Betriebssitzkommune)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "9", zur Vorlage beim Kreis Lippe - 320.1 )
Die Auskunft ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt oder online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Sie wird dann direkt dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt übersandt. - Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (www.vollstreckungsportal.de)
- Auskunft des Insolvenzgerichts, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist oder mangels Masse abgewiesen wurde
für den oder die Geschäftsführer:
- Kopie Lichtbildausweis (Personalausweises oder Reisepass)
- Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt)
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (www.vollstreckungsportal.de)
- Auskunft des Insolvenzgerichts, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist oder mangels Masse abgewiesen wurde
für den oder die Betriebsleitung:
- Kopie Lichtbildausweis (Personalausweises oder Reisepass)
- Kopie Nachweis der fachlichen Qualifikation
(Sachkunde IHK oder vergleichbarer Nachweis)
Bitte beachten Sie:
Sie müssen alle Unterlagen im Original vorlegen, außer wenn ausdrücklich "Kopie" dabeisteht.
Formulare
Hinweise für Lippe
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
Um eine Erlaubnis für ein Bewachungsgewerbe zu erhalten, müssen Sie
- zuverlässig sein (keine Vorstrafen, keine Straftaten),
- in geordneten Vermögensverhältnissen leben,
- einen Sachkundenachweis (vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Prüfung) und
- eine entsprechende Haftpflichtversicherung haben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lippe
Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
Wenn Sie in Lippe wohnen oder das Gewerbe in Lippe gründen wollen, dann füllen Sie den unter Formulare verlinkten Antrag aus und reichen ihn mit allen Unterlagen hier ein.
Wir überprüfen dann Ihre Zuverlässigkeit. Außerdem informieren wir Sie, wie sich im Bewacherregister registrieren können. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie die Freigabe für Ihr Bewachungsunternehmen und können sich im Bewacherregister anmelden.
Fristen
Hinweise für Lippe
Sie dürfen mit Ihrem Bewachungsgewerbe erst Erhalt nach unserer Erlaubnis beginnen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lippe
4 - 8 Wochen
Kosten
Hinweise für Lippe
Gebühr: EUR 250 bis EUR 5.000
Zahlungsweisen:
Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lippe
Wenn Sie das Bewachergewerbe wieder aufgegeben, müssen Sie das Gewerbe bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt und im Bewacherregister abmelden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Lippe