Bewachungsgewerbe Erlaubnis

    Erlaubnis für ein Bewachungsgewerbe erhalten

    Hinweise für Lippe

    Wollen Sie ein Sicherheitsunternehmen gründen? Hier erfahren Sie mehr über das Bewachungsgewerbe.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB II - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rintelner Straße 3

    32689 Kalletal

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    E-Mail: info@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Allgemeine Unterlagen:

    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "9", zur Vorlage beim Kreis Lippe - 320.1).
      Die Auskunft ist bei der Wohnsitzgemeinde oder online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Sie wird dann direkt dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt übersandt.
    • Versicherungsbestätigung Haftpflichtversicherung

    für die juristische Person:

    • Auszug aus dem Handelsregister
    • Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt)
    • Bescheinigung in Steuersachen (von der Betriebssitzkommune)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "9", zur Vorlage beim Kreis Lippe - 320.1 )
      Die Auskunft ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt oder online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Sie wird dann direkt dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt übersandt.
    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (www.vollstreckungsportal.de)
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist oder mangels Masse abgewiesen wurde

    für den oder die Geschäftsführer:

    • Kopie Lichtbildausweis (Personalausweises oder Reisepass)
    • Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt)
    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (www.vollstreckungsportal.de)
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist oder mangels Masse abgewiesen wurde

    für den oder die Betriebsleitung:

    • Kopie Lichtbildausweis (Personalausweises oder Reisepass)
    • Kopie Nachweis der fachlichen Qualifikation
      (Sachkunde IHK oder vergleichbarer Nachweis)


    Bitte beachten Sie:
    Sie müssen alle Unterlagen im Original vorlegen, außer wenn ausdrücklich "Kopie" dabeisteht.

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Um eine Erlaubnis für ein Bewachungsgewerbe zu erhalten, müssen Sie

    • zuverlässig sein (keine Vorstrafen, keine Straftaten),
    • in geordneten Vermögensverhältnissen leben,
    • einen Sachkundenachweis (vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Prüfung) und
    • eine entsprechende Haftpflichtversicherung haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Wenn Sie in Lippe wohnen oder das Gewerbe in Lippe gründen wollen, dann füllen Sie den unter Formulare verlinkten Antrag aus und reichen ihn mit allen Unterlagen hier ein.

    Wir überprüfen dann Ihre Zuverlässigkeit. Außerdem informieren wir Sie, wie sich im Bewacherregister registrieren können. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie die Freigabe für Ihr Bewachungsunternehmen und können sich im Bewacherregister anmelden.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Sie dürfen mit Ihrem Bewachungsgewerbe erst Erhalt nach unserer Erlaubnis beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    4 - 8 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Gebühr: EUR 250 bis EUR 5.000

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Wenn Sie das Bewachergewerbe wieder aufgegeben, müssen Sie das Gewerbe bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt und im Bewacherregister abmelden.

    Weitere Informationen

    Der/die Bewachungsunternehmer*in hat die Wachpersonen der zuständigen Behörde zu melden, die für die jeweilige Niederlassung des Bewachungsunternehmens örtlich zuständig ist. Die Behörden haben gegenüber Gewerbetreibenden nach § 34a GewO Auskunft- und Nachschaurechte entsprechend § 29 GewO. Auf behördliches Verlangen haben die Betroffenen die für die Überwachung des Geschäftsbetriebs erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Ferner sind die Behörden befugt, die Geschäftsräume zu betreten, um dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de