Bewachungsgewerbe ErlaubnisOnline erledigen

    Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen

    Hinweise für Düren

    Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 15.02.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbe und Städtischer Ordnungsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Wirteltorplatz 7

    52349 Düren

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Düren

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstr. 16

    52351 Düren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02421/22-1032107

    Fax: 02421/22- 180320

    E-Mail: amt32@kreis-dueren.de

    Version

    Technisch geändert am 27.04.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Düren

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düren

    • Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit.
    • Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen.
    • Sie führen
      • den Nachweis Ihrer persönlichen Sachkunde durch eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung oder einen gleichwertigen Abschluss und
      • den Nachweis der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung.

    Die persönlichen Erlaubnisvoraussetzungen (Zuverlässigkeit, Nachweis der erfolgreichen Ablegung einer Sachkundeprüfung) müssen von den Gewerbetreibenden bzw. von den gesetzlichen Vertretern einer juristischen Person erfüllt werden.

    Für folgende Bewachungstätigkeiten ist die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung erforderlich:

    • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr;
    • Schutz vor Ladendieben;
    • Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken;
    • Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes, von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion;
    • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Düren

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Düren

    Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalausweis). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

    Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.

    Fristen

    Hinweise für Düren

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Düren

    Kosten

    Hinweise für Düren

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der einschlägigen Gebührensatzung der zuständigen Behörde oder nach den gesetzlichen Regelungen des Bundeslandes.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Düren

    Der Bewachungsunternehmer hat die Wachpersonen der zuständigen Behörde zu melden, die für die jeweilige Niederlassung des Bewachungsunternehmens örtlich zuständig ist.

    Die Behörden haben gegenüber Gewerbetreibenden nach § 34a GewO Auskunft- und Nachschaurechte entsprechend § 29 GewO. Auf behördliches Verlangen haben die Betroffenen die für die Überwachung des Geschäftsbetriebs erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Ferner sind die Behörden befugt, die Geschäftsräume zu betreten, um dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Düren

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de