Bewachungsgewerbe Erlaubnis

    Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen

    Sie möchten gewerbsmäßig das Lebens oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen? So bspw. Gebäude bewachen, Fluggäste kontrollieren, Geld- und Werttransporte durchführen oder im Personenschutz arbeiten? Hierfür benötigen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Die gewerbsmäßige Bewachung ist erlaubnispflichtig. Unter Bewachung i. S. des § 34a der Gewerbeordnung (GewO) versteht man die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit.

    Die unter den Begriff "Bewachung" fallenden konkreten Tätigkeiten sind breit gefächert. Dazu gehören u. a. 

    • die herkömmliche Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung,
    • der Veranstaltungsdienst, die Fluggastkontrolle,
    • die Durchführung von Geld- und Werttransporten,
    • der Personenschutz, oder
    • die Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken.

    Die Bewachung erfordert eine aktive Obhutstätigkeit (z. B. Beaufsichtigung oder Kontrollen). Die Obhut muss in menschlicher Tätigkeit bestehen.

    Bewachungsunternehmer kann eine natürliche oder juristische Person sein. Bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) ist Gewerbetreibender jede/r geschäftsführende/r Gesellschafter*in. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_eaff2a114ec1aed80b965c9413fc8376

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wachgewerbe/Bewacherangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestraße 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt: 

    Bei Wohnsitz in Deutschland:

    1. Kopie des Personalausweises, bei juristischen Personen aller gesetzlicher Vertreter,
    2. für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen jeweils den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit,
    3. Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Abs. 5 GewO,
    4. Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG),
    5. Auszug aus dem Handelsregister, bzw. dem Partnerschaftsregister oder eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages,
    6. Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:
      1. aktuelle Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (im Original vorzulegen),
      2. Bescheinigung in Steuersachen des Gemeindesteueramtes,
      3. Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts,
      4. Vorlage einer Vermögensauskunft,
      5. Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt (sog. Negativbescheinigung),
      6. Nachweis, der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten

    7. Nachweis der persönlichen Sachkunde nach § 34a GewO für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen:

      1. Vorlage eines Nachweises über die vorgeschriebene Unterrichtung, oder
      2. die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung, oder
      3. eines als gleichwertig anerkannten Nachweises

    8. Nachweis über den Abschluss der erforderlichen Haftpflichtversicherung mit Mindesthöhe gemäß §§ 14-15 der                    Bewachungsverordnung (BewachV).

    Bei Wohnsitz im Ausland:

    1. Reisepass mit Meldebescheinigung,
    2. Aufenthaltserlaubnis, die zur selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt,
    3. für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen jeweils Dokumente aus dem Heimatland, die die persönliche Zuverlässigkeit nachweisen,
    4. Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Abs. 5 GewO,
    5. Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen,
    6. Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse,
    7. Nachweis der persönlichen Sachkunde jeweils für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen,
    8. Nachweis über den Abschluss der erforderlichen Haftpflichtversicherung mit Mindesthöhe gemäß §§ 14-15 der Bewachungsverordnung (BewachV).

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen

    Damit Sie die Erlaubnis nach § 34a GewO erteilt bekommen, müssen Sie die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen, in geordneten Vermögensverhältnissen leben, den Nachweis Ihrer persönlichen Sachkunde durch eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung oder einen gleichwertigen Abschluss und den Nachweis der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung erbringen. 

    Die persönlichen Erlaubnisvoraussetzungen (Zuverlässigkeit, Nachweis der erfolgreichen Ablegung einer Sachkundeprüfung) müssen von den Gewerbetreibenden bzw. von den gesetzlichen Vertretern einer juristischen Person erfüllt werden.

    Für folgende Bewachungstätigkeiten ist die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung erforderlich: 

    • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr;
    • Schutz vor Ladendieben;
    • Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken;
    • Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes (AsylG), von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 AsylG oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion;
    • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leverkusen

    Sie können den Antrag online oder per Post beantragen.

    Online:

    Nutzen Sie den Online-Antrag im Bereich Onlinedienste.

    Per Post:

    Erstellen Sie einen formlosen Antrag und schicken Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW Tarifstelle 12.8 Bewachungsgewerbe 12.8.1 Bearbeitung des Antrags auf Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes und Wiederholungsprüfung (§ 34a Absatz 1 Satz 1 und 10 GewO) Gebühr: Euro 250 bis 5 000

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen

    Zur Überprüfung der erforderlichen Voraussetzungen (insb. Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit) kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern und Stellungnahmen anderer Behörden (z. B. Polizei, Landeskriminalamt, Verfassungsschutz) einholen.

    Durch die möglichst vollständige Vorlage der Unterlagen tragen Sie zu einer möglichst kurzfristigen Bearbeitung bei. Es empfiehlt sich daher den Antrag erst zu stellen, wenn alle benötigten Unterlagen beigefügt werden können.

    Weitere Informationen

    Der/die Bewachungsunternehmer*in hat die Wachpersonen der zuständigen Behörde zu melden, die für die jeweilige Niederlassung des Bewachungsunternehmens örtlich zuständig ist. Die Behörden haben gegenüber Gewerbetreibenden nach § 34a GewO Auskunft- und Nachschaurechte entsprechend § 29 GewO. Auf behördliches Verlangen haben die Betroffenen die für die Überwachung des Geschäftsbetriebs erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Ferner sind die Behörden befugt, die Geschäftsräume zu betreten, um dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de