Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Köln
Wenn Sie das Bewachungsgewerbe ausüben möchten, benötigen Sie hierfür eine besondere Erlaubnis. Dies gilt sowohl für den Objektschutz als auch für den Personenschutz.
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend genannten Unterlagen von Ihrem Ausstellungsdatum an drei Monate anerkannt werden!
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Ansprechpartner
Gewerbeabteilung - Bewachungsgewerbe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-27834
Fax: 0221 / 221-6569155
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Schriftlicher Antrag
Den Antrag stellen Sie in der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes, in dessen Bereich die Betriebsstätte liegt, in Köln also beim Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten. Die Kontaktdaten finden Sie hier unter "Kontakt". Den Antragsvordruck erh - Personalausweis oder Nationalpass
Ausländische Staatsangehörige, außer EU-Angehörige, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt. Bei einer Tätigkeit als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einer jurististischen oder al - Nachweis über den Abschluss von Haftpflichtversicherungen
Bei Personenschutz gegen Personenschäden mindestens 1.000.000 Euro, bei Objektschutz gegen Sachschäden mindestens 250.000 Euro, gegen das Abhandenkommen bewachter Objekte mindestens 15.000 Euro, gegen reine Vermögensschäden mindestens 12.500 Euro. - Nachweis der Sachkundeprüfung bei der IHK
- Handelsregisterauszug
nur bei juristischen Personen - Gesellschaftsvertrag
sowie das Gesellschafterverzeichnis (bei juristischen Personen) - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
nach Belegart 9. Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes anfordern. Wenn Sie in Köln wohnen, wenden S - Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes,
in dessen Bezirk die jeweilige Person in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes
des Wohnortes, in dessen Bezirk die jeweilige Person in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu find - Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum ab 1. Januar 2013
über das Vollstreckungsportal der Länder (§ 882 b ZPO - Zivilprozessordnung - nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab 1. Januar 2013). Nur über Internet erhältlich. Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte an das Amtsg - Bescheinigung des Insolvenzgerichts
derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die oder der Gewerbetreibende, beziehungsweise die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten den Auszu
Formulare
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Damit Sie die Erlaubnis nach § 34 a GewO erteilt bekommen, müssen Sie
- die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
- in geordneten Vermögensverhältnissen leben.
- den Nachweis Ihrer persönlichen Sachkunde durch eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung oder einen gleichwertigen Abschluss und
- den Nachweis der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung erbringen.
Die persönlichen Erlaubnisvoraussetzungen (Zuverlässigkeit, Nachweis der erfolgreichen Ablegung einer Sachkundeprüfung) müssen von den Gewerbetreibenden bzw. von den gesetzlichen Vertretern einer juristischen Person erfüllt werden.
Für folgende Bewachungstätigkeiten ist die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung erforderlich:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr;
- Schutz vor Ladendieben;
- Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken;
- Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes, von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion;
Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalausweis). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Köln
Die Gebühren werden im Einzelfall festgesetzt. Die Gebühr für die Erteilung einer Bewachungserlaubnis bemisst sich anhand nachfolgender Kriterien:
Antrag durch eine natürliche Person:
- Es liegen keine Negativerkenntnisse vor 250 Euro + wirtschaftlicher Wert (WW)
- Vorliegen von Negativerkenntnissen, jedoch ohne Auswirkung 305 Euro + WW
- Anforderung der Starfakte notwendig 366 Euro + WW
Wirtschaftlicher Wert: Lebensalter bis zur Erreichung der Altersgrenze (67 Jahre) x 25 Euro je Jahr
Antrag durch eine juristische Person:
- Es liegen keine Negativerkenntnisse vor 305 Euro + WW
- Vorliegen von Negativerkenntnissen, jedoch ohne Auswirkung 366 Euro + WW
- Anforderung der Starfakte notwendig 427 Euro + WW
Wirtschaftlicher Wert: grundsätzlicher wirtschaftlicher Wert von 3350 Euro
Prüfung der Zuverlässigkeit und Qualifikation beim Wechsel des gesetzlichen Vertreters:
- Keine Negativerkenntnisse 305 Euro
- Negativerkenntnisse, jedoch ohne Auswirkung 366 Euro
- Anforderung der Strafakte notwendig 427 Euro
Prüfung der Zuverlässigkeit und Qualifikation der Betriebsleitung oder mit der Leistung des Betriebs oder einer Zweitniederlassung beauftragten Person:
Bei einer natürlichen Person:
- Keine Negativerkenntnisse 250 Euro
- Negativerkenntnisse, jedoch ohne Auswirkung 305 Euro
- Anforderung der Strafakte notwendig 366 Euro
Bei einer juristischen Person:
- Keine Negativerkenntnisse 305 Euro
- Negativerkenntnisse, jedoch ohne Auswirkung 366 Euro
- Anforderung der Strafakte notwendig 427 Euro
Hinzu kommen die Gebühren für den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von 13 Euro.
Ein Antrag ist auch dann gebührenpflichtig,
- wenn Sie ihn zurücknehmen, aber bereits mit seiner Bearbeitung begonnen wurde,
- wenn der Antrag abgelehnt wird.
Dies gilt allerdings nicht, wenn er wegen Unzuständigkeit abgelehnt wurde. Die Gebühr beträgt in beiden Fällen dann in der Regel 75 Prozent der Gebühr, die für eine Erlaubnis fällig gewesen wäre. (§ 15 Absatz 2 Gebührengesetz)
Hinweise (Besonderheiten)
Der Bewachungsunternehmer hat die Wachpersonen der zuständigen Behörde zu melden, die für die jeweilige Niederlassung des Bewachungsunternehmens örtlich zuständig ist.
Die Behörden haben gegenüber Gewerbetreibenden nach § 34a GewO Auskunft- und Nachschaurechte entsprechend § 29 GewO. Auf behördliches Verlangen haben die Betroffenen die für die Überwachung des Geschäftsbetriebs erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Ferner sind die Behörden befugt, die Geschäftsräume zu betreten, um dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022