Vormundschaft

    Vormundschaften und Pflegschaften

    Hinweise für Wesel

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Im Bereich Vormundschaften und Pflegschaften üben Mitarbeitende der Kreisverwaltung Wesel im Auftrag des Familiengerichts die elterliche Sorge (Vormundschaft) oder Teile der elterlichen Sorge (Pflegschaft) an Stelle der Eltern aus.

    Dies geschieht, wenn Eltern das Sorgerecht aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr ausüben können oder aufgrund eines Gerichtsbeschlusses nicht mehr ausüben dürfen.

    Im Rahmen der gerichtlich übertragenen Aufgaben (Wirkungskreis) haben die Vormünder oder Vormünderinnen und Pfleger oder Pflegerinnen die gesetzliche Vertretung für ihre Mündel.

    Sie sind alleine den Interessen und dem Wohl des Kindes oder des/der Jugendlichen verpflichtet und halten durch regelmäßige Besuche und gemeinsame Ausflüge Kontakt zu ihren Mündeln. Über die Entwicklung der Mündel berichten die Vormünder/innen jährlich den Gerichten.

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    51-1-1 Beistandschaften, Vormundschaften / Pflegschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Philipp-Reis-Straße 7-9

    46485 Wesel

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de