Handelsregister Eintragung als EinzelkaufmannOnline erledigen

    Eintragung eines Einzelkaufmann / einer Einzelkauffrau in das Handelsregister

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Beschreibung

    Hinweise für Leopoldshöhe

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    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d7fa841b723dcaf15ce04b2312c7bc21

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 1

    33818 Leopoldshöhe

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Elektronische Anmeldung (beglaubigte Kopie)

    Formulare

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG)
    Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (HRegGebV), Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis

    Verfahrensablauf

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    Anmeldung

    Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

    • Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags.
    • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
    • Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.

    Änderungen

    Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.

    Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen.

    Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 25.08.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Leopoldshöhe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de